Frau K. ist enttäuscht. Ein halbes Jahr nach Kauf des neuen Fernsehers ist dieser defekt. Sie verlangt Reparatur und wartet dann wochenlang vergeblich. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Karina Meister betreut.
Reparatur vereinbart
Frau Kramer hatte bei MS E-Commerce einen Philips-Fernseher um 419,99 € auf Teilzahlung gekauft. Als er ein halbes Jahr später nicht mehr funktionierte, reklamierte sie beim Händler. Es wurde eine Reparatur vereinbart und der Fernseher von VMS Elektronik abgeholt.
Recht auf Gewährleistung
Danach wartete Frau Kramer einige Wochen vergeblich auf ihr Gerät. Schließlich fragte sie schriftlich bei MS E-Commerce nach dessen Verbleib. Das Unternehmen antwortete nicht. Nachdem wir MS E-Commerce auf die gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung hingewiesen hatten, veranlasste der Händler, dass das Gerät von der Werkstätte zum Hersteller zur Überprüfung gebracht wurde.
Nach Intervention Geld zurück
Danach wartete Frau Kramer aber wieder wochenlang vergeblich. Auf unsere erneute Intervention nahm MS E-Commerce das Gerät retour und überwies Frau Kramer das Geld zurück, das sie bisher für das Gerät bezahlt hatte.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratung.
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