Hier zeigen wir wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um ein smartes Spiel von Ravensburger, die dazugehörige App gibt es allerdings nicht mehr.
Frau Glanzner hatte vor etwa zwei Jahren das Spiel „Yes or Know“ aus der „Smartplay“-Reihe von Ravensburger gekauft. Es kostete damals immerhin rund 50 Euro. Um es spielen zu können, benötigt man die dazugehörige App, die man auf einem Smartphone installieren muss.
Nicht mehr im App-Store
Von Beginn an ärgerte sie sich darüber, dass die App nicht zuverlässig lief – aber immerhin: Wenn sie funktionierte, dann machte das Spielen Spaß. Vor Kurzem stieg Frau Glanzner auf ein neues Smartphone um und wollte die App natürlich auch dort installieren. Dabei musste sie feststellen, dass sie im App Store nicht mehr zum Download angeboten wurde. Auf ihre diesbezügliche Anfrage bei Ravensburger erhielt sie leider keine Antwort.
Kein Anspruch: Gewährleistung verstrichen
Was sagen unsere Juristen dazu? Rein rechtlich gesehen ist die Firma nicht angreifbar, denn sobald die zweijährige Gewährleistungsfrist verstrichen ist, haben Konsumenten keinen Anspruch mehr darauf, das Spiel weiterhin benutzen zu können. Renommee ist es trotzdem keines, wenn das Spiel nun nach kurzer Zeit ein Fall für die Mülltonne ist – und smart ist das Ganze schon gar nicht, denn immerhin trägt die Firma Ravensburger seit Jahrzehnten einen klingenden Namen.
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