Warum zahlen, wenn es kostenlos ist? E-tec verlangte Geld für Reparaturaufträge im Rahmen der Gewährleistung. Das ist unzulässig urteilte das Oberlandesgericht Linz. Das Urteil ist rechtskräftig.
E-tec electronic GmbH geklagt
Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagten im Auftrag des Sozialministeriums die E-tec electronic GmbH. Grund ist eine Klausel, die den Kundinnen und Kunden das Gewährleistungsrecht vorenthalten kann. Nun gab das Oberlandesgericht (OLG) Linz unserer Klage statt. Das Urteil ist rechtskräftig.
100 € für Kostenvoranschlag verlangt
Eine Klausel in den Kundendienstaufträgen von e-tec besagte: Bei Geräten ohne Garantie oder mit mechanischer Beschädigung werde von E-tec ein Kostenvoranschlag verrechnet - und zwar in Höhe von 100 Euro. Die Klausel bewirkt nach Ansicht des Gerichtes, dass in den Fällen, in denen der Kunde sein Recht auf Gewährleistung wahrnehmen will, er jedenfalls 100 Euro zahlen muss. Dies unabhängig davon, wann der Mangel auftritt und ob der Elektrohändler für den Mangel im Rahmen der Gewährleistung einzustehen hat.
Gewährleistung ist für Kunden kostenlos
Das bedeutet, dass der Kunde seine ihm gesetzlich zustehenden Rechte bei E-tec nur kostenpflichtig geltend machen kann. Das Gesetz sieht aber vor, dass die Gewährleistungsrechte der Verbraucher weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden können. Die Kostenpflicht stellt hier eine Einschränkung dar. Das Urteil ist rechtskräftig.
Recht des Kunden beschnitten
"Konsumentinnen und Konsumenten sollen häufig im Reklamationsfall bei fehlerhaften Elektrogeräten für die Mängelüberprüfung zahlen. Unseres Erachtens schränkt dies meist die Gewährleistungsrechte ein. Verbraucher werden dadurch von ihnen zustehenden Rechten abgehalten", sagt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.
- Vorgeschichte und die Firmenstellungnahme: E-Tec Electronic: Notebook-Reparatur - Keine kostenfreie Fehlersuche
- Volltext: Urteil gegen E-tec: 100€ für Reparaturauftrag unzulässig