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E-Tec Electronic: Notebook-Reparatur - Keine kostenfreie Fehlersuche

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E-Tec möchte Geld für Reparatur und informiert nicht über Gewährleistung. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.

Unser VKI-Beratungsteam konnte diesen Fall für den Konsumenten leider nicht positiv erledigen

13 Monate nachdem Frau Rainer ein Notebook um 500 € in einer Wiener E-Tec-Filiale erstanden hatte, zeigte der Monitor kein Bild mehr und blieb schwarz. Frau Rainers Sohn brachte das Notebook in die E-Tec-Filiale. Dort wurde ihm gesagt, dass die Garantiefrist bereits abgelaufen sei und bei einem Reparaturauftrag Versand- und Reparaturkosten zu bezahlen wären.

E-Tec informiert nicht über Gewährleistung

Über die 2-jährige (noch laufende) Gewährleistungsfrist wurde er nicht informiert. Als er davon erfuhr, brachte er das Notebook nochmals zu E-Tec. E-Tec wies ihn erneut auf anfallende Reparaturkosten hin. E-Tec lehnte auch unser Ersuchen, den Laptop kostenfrei untersuchen und gegebenenfalls reparieren zu lassen, ab.

AKTUALISIERUNG: Es gibt zu dem Thema ein Urteil, lesen Sie mehr Elektrohändler E-tec: 100 € für Kostenvoranschlag? - Prozess in zweiter Instanz gewonnen


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

Stellungnahme E-Tec

Die Firma E-Tec hat uns folgendes Schreiben übermittelt:

Wir sind der Meinung, dass durch den von konsument.at veröffentlichten Artikel unser Image ungerechtfertigt beschädigt wird. Wir bitten daher um eine Entfernung desselben und eine Überlegung wie der entstandene Schaden durch eine positive Berichterstattung wieder kompensiert werden kann.

Beweislastumkehr nach sechs Monaten

Gewährleistung besteht für Fehler die bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden waren. Bei einem Notebook der 13 Monate gelaufen ist und dann defekt wird ist das wohl nicht anzunehmen. Ab 6 Monate nach dem Kauf liegt die Beweislast beim Kunden. Nachdem das jemanden nur extrem selten möglich ist, kommt die Gewährleistung in solchen Fällen fast nie zum Tragen. Im gegenständlichen Fall hat es sich genau so verhalten.

Unrealistische Erwartung geweckt

Dieser Sachverhalt ist völlig klar. Uns ist nicht klar warum Sie das dem Kunden nicht entsprechend erklären, sondern mit uns Kontakt aufnehmen und uns einer kostenlosen Fehlerdiagnose und Reparatur auffordern. Damit erwecken Sie beim Kunden eine unrealistische Erwartungshaltung. Ebenso haben wir diesen Kunden durch Ihre Intervention sicher verloren. Zusätzlich stellen Sie uns noch öffentlich an den Pranger.

Wir sind der Meinung, dass einem Ihrer Mitarbeiter so eine Fehlleistung nicht passieren darf. Wir haben trotzdem nicht vor konsument.at deshalb öffentlich an den Pranger zu stellen. Wir hoffen aber auf eine Prüfung Ihrerseits und die Umsetzung des ersten Absatzes!

Bert Kuhn
Geschäftsführer
e-tec electronic GmbH
A- 4850 Timelkam
 

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