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Mephisto-Schuhe - Doch noch ausgetauscht

Bei einem neuen Schuh löste sich bald die Sohle ab, ein Fall für Gewährleistung. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Maria Ecker betreut.

Mag. Maria Ecker - Leiterin des VKI-Beratungszentrums (Bild: A. Thörisch/VKI)Herr Schwarz hatte bei Mephisto – World’s Finest Footwear, Wien, Schuhe um 175 € erstanden. Doch nur wenige Wochen später löste sich bei einem Schuh die Sohle ab – ein Loch entstand. Und auch beim zweiten Schuh begann sich die Sohle abzulösen.

Gewährleistung

Ist ein Produkt mangelhaft, haben Konsumenten innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe der Ware Gewährleistung und Garantie Extra - Recht und Gnade und somit auf Verbesserung oder Austausch des Produktes, wenn sie den Mangel nicht selbst verursacht haben.

Zwei Mal bei Mephisto intervenieren

Tritt der Mangel – so wie bei diesen Schuhen – während der ersten sechs Monate zutage, wird davon ausgegangen, dass er bereits bei Übergabe des Produktes vorhanden war und vom Unternehmer zu beheben ist. Bei Mephisto wollte man zunächst von der gesetzlichen Gewährleistungspflicht nichts wissen. Erst nachdem wir zwei Mal interveniert hatten, wurden die Schuhe ausgetauscht.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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