Das Samsung Galaxy S 6 war schon beim Kauf defekt. Wir erklärten Saturn das Recht des Kunden auf Gewährleistung. Das hat genützt. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Herr Weisz hatte bei Saturn ein Samsung Galaxy S6 Gold 32 GB um 439,90 € gekauft. Als er das Gerät in Betrieb nahm, stellte sich heraus, dass es einen Defekt hatte. Seine Gesprächspartner hörten ihn nur abgehackt und undeutlich.
Bei Samsung drei Mal repariert
Er reklamierte bei Saturn und wurde an die Reparaturstelle von Samsung verwiesen. Dort konnte der Mangel beim ersten Reparaturversuch nicht behoben werden. Auch der spätere zweite sowie der dritte Reparaturversuch blieben erfolglos.
Saturn haftet für Mängel
Nachdem wir klargestellt hatten, dass nicht der Hersteller für die Mangelfreiheit eines Geräts haftet, sondern der Händler, bei dem es gekauft wurde, tauschte Saturn das defekte Handy gegen ein neues aus.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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