Als sich Herr Kolbeck wegen einer schadhaften App an Apple wendet, verweisen ihn diese lediglich an den Hersteller. Doch was ist mit seinem Recht auf Gewährleistung? - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Maria Semrad betreut.
Herr Kolbeck hatte im App Store eine Kalender-App (Ever-CalKalender-Abo) um 10,49 € erstanden. Doch nach dem Herunterladen zeigte sich, dass die App nicht so funktionierte, wie sie sollte.
Keine Hilfe von Apple
Herr Kolbeck wandte sich etliche Male mit der Bitte um Fehlerbehebung an Apple, hatte damit aber keinen Erfolg. Der Fehler wurde weder korrigiert noch wurde Herrn Kolbeck der Kaufpreis für die schadhafte App gutgeschrieben. Apple verwies ihn lediglich an den (nicht deutschsprachigen) Hersteller. Und als Herr Kolbeck schließlich die Rückbuchung der 10,49 € von Apple verlangte, wurde ihm gesagt, er möge sich an seinen Rechtsvertreter wenden.
Wir intervenierten: Recht auf Gewährleistung
Herr Kolbeck wandte sich stattdessen an uns. Nachdem wir klargestellt hatten, dass Apple als Verkäufer dieser Software zur Gewährleistung verpflichtet ist, wurden Herrn Kolbeck die 10,49 € rückerstattet.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
- Lesen Sie auch: Saturn: Defektes Handy Samsung Galaxy 06/2017
- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratung.
- Hier finden Sie alle Artikel aus "Ein Fall für Konsument" auf konsument.at