Mängel, an denen der Konsument keine Schuld trägt, muss der Händler kostenlos beheben. Bei Artikeln, die im Fernabsatz bestellt und zugestellt werden, darf das Unternehmen keine Versandkosten verrechnen. - Diesen Fall hat Dr. Andreas Herrmann betreut.
Herr Moise aus Rumänien bestellte über die in Österreich ansässige Firma Mediashop im November 2019 eine Starlyf Fast Sew. Es handelte sich dabei um eine Mini-Nähmaschine. Aufgrund eines damaligen Angebots bekam er eine zweite kostenlos dazu. Im Jänner 2020 machten beide Geräte kurz hintereinander Probleme und funktionierten nicht mehr einwandfrei.
Herr Moise schrieb die Firma an, schilderte die Probleme und bat um eine Reparatur. Mediashop antwortete dem Konsumenten, er solle die beiden Produkte auf eigene Kosten einsenden, damit man sie überprüfen könne. Der Einwand von Herrn Moise, dass er für defekte Produkte – die er selbst nicht beschädigt hatte – nicht noch mehr Geld ausgeben wolle, wurde nicht beachtet. Also wandte er sich um Unterstützung an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in seinem Heimatland. Die rumänischen Kollegen übertrugen den Fall an uns vom EVZ Österreich, so wie es der Ablauf im europaweiten EVZ-Netz vorsieht.
Auf rechtliche Bestimmungen hingewiesen
Wir kontaktierten Mediashop und wiesen auf die rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Gewährleistung hin. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Möglichkeit, auftretende Mängel, an denen der Konsument keine Schuld trägt, kostenlos beheben zu lassen. Da Herr Moise die Nähmaschinen im Fernabsatz bestellt und zugesendet bekommen hatte, musste die Firma bei Mängeln im Rahmen der Gewährleistung auch die Versandkosten übernehmen. Nach unserer Intervention sah Mediashop das ein, entschuldigte sich für das Missverständnis und ließ die Produkte kostenlos abholen.
15 Jahre EVZ
Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (EVZ) feiert übrigens heuer sein 15-jähriges Bestehen. Es ist ein von der Europäischen Kommission mitfinanziertes Netz unabhängiger Stellen, das Konsumentinnen und Konsumenten über ihre Rechte informiert und sie bei der Beilegung von Streitigkeiten mit einem Verkäufer in einem anderen EU-Land sowie in Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich unterstützt. Insgesamt wurde bisher mehr als einer Million Verbrauchern geholfen.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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