Ist ein Produkt vor der Zeit kaputt, hat der Kunde ein Recht auf Gewährleistung. - Die Hartlauer Handelsgesellschaft mbH hatte eine unfaire Klausel bei ihren Reparatur-Aufträgen. Wir haben geklagt und nun in zweiter Instanz Recht bekommen.
Wie viel kostet der Kostenvoranschlag?
Wenn Kunden, die bei einem von Hartlauer gekauften Produkt Mängel reklamieren, müssen sie einen Reparatur-Auftrag unterschreiben. Die Formularvorlage enthält die Bestimmung: „Wenn sich herausstellen sollte, dass es sich nicht um einen kostenfreien Garantiefall oder um einen Fall der Gewährleistung handelt, werden die gesamten Kosten (auch für den Kostenvoranschlag) vom Kunden übernommen.“ Wie viel der Kostenvoranschlag kostet, sagt die Klausel nicht. Damit liegen die gesamten Kosten für die Prüfung ohne Einschränkung bei den Kunden, falls weder Gewährleistung noch Garantie greifen.
VKI-Klage erfolgreich
Für das Oberlandesgericht (OLG) Linz ist diese Klausel unzulässig - aus folgenden Gründen: Konsumentinnen und Konsumenten bleiben durch diese Klausel im Unklaren, welches Kostenrisiko besteht und mit welchen Kosten sie rechnen müssen. Auch fehlt ein Hinweis, dass Kunden nur bei einem konkreten Verschulden die Kosten übernehmen müssen. Nach dem Landesgericht Steyr urteilte nun auch das OLG Linz, dass diese Klausel eine gröbliche Benachteiligung der Kunden darstellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand: 16.09.2020).
Einschränkung der Gewährleistung unzulässig
„Nach dem Konsumentenschutzgesetz dürfen Gewährleistungsrechte weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden. Konsumentinnen und Konsumenten lassen sich durch solche Klauseln von der Inanspruchnahme ihrer Gewährleistungsrechte abhalten", so Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen in der VKI-Rechtsabteilung. "Solcher Klauseln wirken unseres Erachtens abschreckend und das ist eine unzulässige Einschränkung der Gewährleistung.“
- Urteil: Lesen Sie das Urteil im Volltext auf Hartlauer: unzulässige Klausel bei Reparatur.
- Tricks: Unternehmen versuchen die Gewähleistung immer wieder einzuschränken. Lesen Sie mehr: Gewährleistung und Garantie Extra - Recht und Gnade