A1-Rechnung: Zahlung ohne Verwendungszweck
A1/KSV1870: Wie macht man aus kleinen Fehlern ein Geschäft?
A1/KSV1870: Wie macht man aus kleinen Fehlern ein Geschäft?
Sollten Gerichte für die Konsument:innen urteilen, sind hohe Rückforderungen möglich.
Betrüger täuschen beim Mobilfunkanbieter eine falsche Identität vor, bestellten in deren Namen eine neue eSIM.
Kleine Geschenke: Viele Onlinehändler vergeben Gutscheine, um sich gute Bewertungen zu erkaufen.
Höchstgericht verurteilt Provider wegen irreführender Werbung zur Datentransfergeschwindigkeit.
Zuerst sperrt GMX einer Frau den E-Mail-Account. Dann ist das Unternehmen kaum kooperativ. Wir konnten helfen.
2G und 3G werden schrittweise eingestellt. Ältere Geräte könnten dadurch nicht mehr funktionieren. Magenta informiert Kund:innen falsch.
Viele Unternehmen brechen die Gesetze. Wir haben 2022 für Sie rund 260 Verfahren geführt – fast alle erfolgreich. Hier ein Blitzlicht dieser Arbeit.
Jimdo verlängerte den Vertrag ohne die Kundin zu informieren. Wir konnten helfen.
Zuerst die Kunden in die Irre führen und dann das Gericht ignorieren und weitermachen. Magenta Telekom muss nun 60.000 Euro Strafe zahlen.
Kunden beanstanden Servicehotlines wegen schlechter Erreichbarkeit und langer Wartezeiten. Im Test erwiesen sie sich als besser als ihr Ruf.
Irreführende Werbung: Der Telekom-Riese mit der Marke Magenta hält sich nicht an Gerichtsurteile. Jetzt soll er 60.000 Euro Strafe zahlen.
Der Mobilfunker "Drei" erhöhte 2016 das monatliche Grundentgelt um bis zu 3,- Euro. Das Oberlandesgericht Wien bestätigt nun unsere Rechtsansicht, dass eine einseitige Entgeltänderung ohne jegliche inhaltliche Beschränkung unzulässig ist.
Die Beratungsqualität der Mobilfunkbetreiber ist hoch, doch manche Informationen muss man ihnen durch Hartnäckigkeit aus der Nase ziehen.
Hier zeigen wir wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um "18+, das Abrufangebot für Erwachsene" von Sky.
Erst Drei, nun A1. Beide Mobilfunkbetreiber fordern mehr Geld von ihren Kunden. Wir vom VKI sind der Meinung, dass die Tariferhöhungen nicht rechtmäßig erfolgten und führen dazu ein Verfahren gegen Drei.
"Ein Fall für KONSUMENT": Sky-Paket bestellt und dann zurückgetreten. Erst als wir uns einschalteten akzeptierte Sky den Rücktritt.
Lima ist der Name eines in den USA und Frankreich ansässigen Startup-Unternehmens und zugleich jener des Produkts, mit dem man jede USB-Festplatte in eine private Cloud verwandeln kann.
Viele Internetanbieter werben mit ultraschnellem Internet. Doch die Download-Geschwindigkeit lässt häufig zu wünschen übrig. Wir haben UPC geklagt und UPC hat eingelenkt.
Angeblich hatte eine Kundin die Kündigung bei Drei widerrufen. Sie wusste nichts davon. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um einen Modemtausch durch UPC.
"Ein Fall für Konsument": Vertragsabschluss via Telefon
"Ein Fall für KONSUMENT": Hutchison 3G Austria verrechnete 1.924,88 € für die Nutzung von Datendiensten, obwohl die Kundin bei erreichen von 60 € hätte gesperrt werden müssen.
"Nach der Übertragung unserer Handynummern zum neuen Provider rund einen Monat vor Vertragsablauf wurden uns vom alten Anbieter Ersatzrufnummern zugeteilt. Wozu soll das gut sein?"
Sky hatte die monatliche Gebühr erhöht ("Was sind zwei Euro im Vergleich mit dem besseren Fernsehen von Sky?“). Wir haben dagegen geklagt und nun in zweiter Instanz Recht bekommen.
"Ein Fall für KONSUMENT": Eine Kundin kündigte bei UPC Telefon und Internet, die Kosten liefen aber weiter. Wir erreichten eine Gutschrift.
Sie sind mit Ihrem Handytarif nicht mehr zufrieden und möchten den Anbieter wechseln? Wenn sich beide Seiten an die Bedingungen halten, sollte nichts schiefgehen.
"Ein Fall für KONSUMENT": TEXT TEXT
"Ein Fall für KONSUMENT": Mobilpoints und zweijährige Vertragsbindung machten den A1-Internet-Stick ziemlich teuer.
Der VKI klagt die A1 Telekom Austria AG wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Marke bob. Das Oberlandesgericht Wien erklärte nun 22 Vertragsklauseln für unzulässig.
Mobilfunkanbieter schrauben die Preise nach oben. Es gibt Hinweise, dass - Stichwort Hollandfonds - die Organisatoren Anleger mit Manipulationen geschädigt haben.
Ich wollte den Mobilfunkbetreiber wechseln und die Nummer mitnehmen. Die haben mich mehr als fünf Werktage hingehalten. Müssen die sich an keine Fristen halten?
"Ein Fall für KONSUMENT": UPC verlangte 1000 Euro für Mehrwertdienste und sperrte das Telefon - ein Irrtum.
T-Mobile hat Handy-Kunden automatisch auf Onlinerechnung umgestellt. Wer weiter eine Papierrechnung wollte, musste aktiv widersprechen. Diese Praxis ist laut Oberlandesgericht Wien unzulässig.
Ich habe am 29. Jänner per Einschreiben meinen Handyvertrag gekündigt, um die dreimonatige Kündigungsfrist zum Monatsletzten einzuhalten. Seitens des Providers wurde die Kündigung per Ende Mai statt per Ende April bestätigt. Das sind vier Monate. Ist das rechtlich in Ordnung?
Kann eine gekündigte oder längerfristig ungenutzte E-Mailadresse einer anderen Person zugeteilt werden? Ja, etwa bei Yahoo oder GMX.
Während 3 am "besten Netz" arbeitet, kämpfen ehemalige Orange-Kunden mit Empfangs-Schwierigkeiten. Ist das eine Häufung von "Einzelfällen" oder nur ein Kommunikationsproblem?
"Die Internet- und Mobilfunkanbieter versprechen das Blaue vom Himmel, wenn es um die Download-Geschwindigkeit der Internetverbindungen geht. Gibt es eine Möglichkeit, sie nachzuprüfen?"
Handyverträge müssen schriftlich gekündigt werden. T-Mobile und tele.ring bieten eigene Kündigungshotlines, um telefonisch zu kündigen.
T-Mobile/telering verlangt 80 € Abschlagszahlung, wenn ein Kunde den Handyvertrag vor Ablauf der Mindestdauer kündigt. Wir haben geklagt und vom Oberlandesgericht Wien Recht bekommen.
"Ein Fall für KONSUMENT": Das USB-Kabel zum WLAN-Router war zu kurz, doch TeleTronic verweigerte der Kundin den Rücktritt vom Vertrag. Wir haben Teletronic geklagt.
"Ein Fall für KONSUMENT": A1 hat die Kosten für die Aktivierung der SIM-Karten und die SIM-Pauschale gutgeschrieben.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen die Geschäftsbedingungen von Mobilfunkanbieter Yesss! geklagt. Die Vorwürfe: einseitige Vertragsänderungen, undurchsichtige Preise und Benachteiligung von "Zu-wenig-Telefonierer".
"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um die telefonische Erreichbarkeit eines A1-Shops.
Ein Kunde des Handyproviders A1 wollte zu Red Bull Mobile wechseln. Doch bald stellte sich heraus, dass er seine Telefonnummer von A1 nicht zu Red Bull Mobile mitnehmen kann.
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