Erst Drei, nun A1. Beide Mobilfunkbetreiber fordern mehr Geld von ihren Kunden. Wir vom VKI sind der Meinung, dass die Tariferhöhungen nicht rechtmäßig erfolgten und führen dazu einen Prozess gegen Drei.
Gesetzliche Vorgaben
Gemäß Paragraph 25 Abs 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) haben Betreiber von Kommunikationsnetzen oder -diensten Änderungen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen vor ihrer Wirksamkeit der Regulierungsbehörde anzuzeigen und in geeigneter Form kundzumachen. Gestalten sich die geplanten Änderungen nicht ausschließlich zum Vorteil für den Kunden, ist dafür eine Frist von zwei Monate einzuhalten. Im Konsumentenschutzgesetz sowie im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgehalten, dass dem Teilnehmer derartige Änderungen mindestens einen Monat vor In-Kraft-Treten in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf der Rechnung, mitzuteilen sind. Neben dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen ist der Kunde darauf hinzuweisen, dass er den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos kündigen kann.
Verfahren gegen Drei
Wir führen derzeit im Auftrag des Sozialministeriums gegen Urteil zu Hutchison Drei: kein Recht zur unbeschränkten Vertragsänderung, ob die gesetzliche Regelung eine Grundlage für eine schrankenlose Vertragsänderung ist, ob auch hier die gesetzlichen Bestimmungen vor allem des Konsumentenschutzgesetzes einzuhalten sind, und haben dazu vor dem Handelsgericht Wien (HG Wien) Recht bekommen. Das HG Wien beurteilte die Klausel von Hutchison Drei als gröblich benachteiligend und daher nichtig sowie als intransparent. Begründung: Die Klausel treffe keinerlei Einschränkungen hinsichtlich des Inhalts der Vertragsänderungen, sondern lasse Vertragsänderungen nach Inhalt und Ausmaß nahezu unbeschränkt zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hutchison Drei kündigte in den Medien an, dagegen Berufung erheben zu wollen.
Wegweisendes Urteil
Da sich die gesamte Telekommunikationsbranche auf eine ähnliche Klausel als Grundlage von Vertragsänderungen stützt, wäre ein rechtskräftiges Urteil gegen Hutchison Drei indirekt für die gesamte Branche von Bedeutung. Um der Gefahr einer Anerkenntnis der aktuellen Tariferhöhungen zu begegnen bieten wir einen Musterbrief an, diesen sowie weitere Informationen finden Sie auf Musterbrief: Preiserhöhungen von Telekommunikationsbetreibern.