Zum Inhalt

T-Mobile: Auf E-Rechnung umgestellt - Automatische Rechnungsumstellung unzulässig

T-Mobile hat Handy-Kunden automatisch auf Onlinerechnung umgestellt. Wer weiter eine Papierrechnung wollte, musste aktiv widersprechen. Dies ist laut Oberlandesgericht Wien unzulässig.

Lesen Sie hier das endgültige Ergebnis unserer Klage: OGH-Urteil: Zahlscheingebühr: Entgelte sind gesetzwidrig 7/2014


Anfang des Jahres 2013 übermittelte T-Mobile rund 172.000 Kunden der Marken T-Mobile und tele.ring eine (letzte) Papierrechnung mit dem provokanten Slogan "Mit der Papierrechnung wird abgerechnet – Die T-Mobile Onlinerechnung ist da."

"Ab sofort elektronisch ..." 

Außerdem teilte T-Mobile mit, dass man ab sofort die Rechnung ausschließlich elektronisch erhalte. Das sei praktisch und schone die Umwelt. Auf ausdrücklichen Wunsch könne man die Papierrechnung behalten. Die Kunden wurden also gezwungen, aktiv der Umstellung zu widersprechen, wenn sie weiterhin die Papierrechnung beziehen wollten.

Der VKI hat gegen die entsprechenden Klauseln und die Vorgehensweise von T-Mobile geklagt und nach zwar dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte in zweiter Instanz die Rechtsansicht des VKI: T-Mobile hat die Klauseln und die Vorgangsweise zu unterlassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Papierrechnung: Kunde muss Wahlrecht haben

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht vor, dass der Kunde bei Vertragsabschluss ein Wahlrecht zwischen Onlinerechnung oder Papierrechnung hat. Dieses Recht darf nicht ausgeschlossen werden.

Nachträglich und einseitig die Art der Rechnungsübermittlung zu ändern und dem Kunden lediglich ein Widerspruchsrecht bzw. eine Abwahlmöglichkeit einzuräumen, ist dem Handy-Provider laut Gesetz ebenfalls nicht erlaubt.

Kündigungsrecht bei verschlechterten Bedingungen

Außerdem hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die AGB nicht ausschließlich begünstigend geändert werden. Der Hinweis von T-Mobile, dass der Kunde ohne Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung keinen weiteren Anspruch auf eine Papierrechnung hat, ist daher rechtswidrig.

"Es ist davon auszugehen, dass nun alle Telekommunikationsbetreiber im Sinne dieser Entscheidung ihren Kunden das Wahlrecht auf die Papierrechnung oder die Onlinerechnung überlassen, wie es das Gesetz vorsieht", hofft Mag. Maria Ecker, zuständige Juristin im Bereich Recht des VKI.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig und auf www.verbraucherrecht.at im Volltext verfügbar.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

WhatsApp: unklare Änderungen gesetzwidrig

WhatsApp: unklare Änderungen gesetzwidrig

2021 hatte WhatsApp die Nutzungsbedingungen geändert. Doch die Änderungen waren unklar. Daraufhin haben wir WhatsApp Ireland Limited geklagt und waren nun beim Obersten Gerichthof (OGH) erfolgreich.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang