Viele Internetanbieter werben mit ultraschnellem und leistungsfähigem Internet. In der Realität lässt die Downloadgeschwindigkeit jedoch häufig zu wünschen übrig. Wir vom VKI haben nun einen Musterprozess gegen UPC geführt.
AKTUALISIERUNG: UPC rechnete sich vor Gericht offenbar kaum Chancen aus. UPC bezahlte der Kundin nun den in der VKI-Mahnklage geltend gemachten Betrag in vollem Umfang aus. - Lesen Sie nachfolgend die Vorgeschichte. |
Netzausfälle und lahmes Internet
Am Anfang ist Eva S. (Name der Redaktion bekannt), durchaus zufrieden mit dem Internetanschluss „Fiber Power Super“ von UPC. Doch dann treten plötzlich Probleme auf. „Seit Neuestem habe ich mit Netzausfällen beziehungsweise langsamem Internet zu kämpfen“, beschwert sich die Kundin im März 2016 bei UPC.
Dort versucht man abzuwiegeln: Man habe den Anschluss eingehend geprüft, alle Werte seien optimal. Doch Eva S. gibt sich damit nicht zufrieden und übermittelt die Daten eines Speedtests an den Provider. Die dokumentierten Werte unterschreiten die versprochene Downloadgeschwindigkeit von 76,8 Megabit pro Sekunde markant.
„Maximale“ Bandbreiten
Eva S. ist bei Weitem nicht die einzige Internetnutzerin, die sich über den trägen Datenfluss ärgert. Beim VKI gehen dazu immer wieder Beschwerden ein. In der Werbung für ihre Produkte geben die Anbieter zwar gerne vollmundige Versprechen. „FIBERn Sie mit und erleben Sie den Unterschied zu herkömmlichem aDSL! Mit unseren Fiber Power Produkten brauchen Sie sich keine Sorgen mehr um Ihre Internetgeschwindigkeit zu machen: Videos auf mehreren Geräten streamen, Fotos versenden, E-Mails downloaden oder alles gleichzeitig – die Glasfasertechnologie macht es möglich“, pries etwa UPC seine „Fiber Power Packs“ an.
Fiber Power Packs: "... kann niedriger sein"
Dass das Userleben womöglich nicht ganz so sorgenfrei ist, erfährt man beiläufig in einer Fußnote zu den Detailangaben. Dort heißt es: „Die angegebenen Bandbreiten verstehen sich als maximal im geteilt genutzten Netzwerk.“ In der Leistungsbeschreibung erfährt der Kunde schließlich, dass die jeweils erzielbare Übertragungsgeschwindigkeit von der Netzauslastung und der Anzahl der Teilnehmer im Internet abhängt: „Sie kann daher niedriger sein als die angegebene maximale Bandbreite.“
Kunde erwartet mehr
Ein Kunde versteht diese Angaben so, dass die vertraglich vorgesehene Geschwindigkeit grundsätzlich zu jeder Tageszeit erreicht wird und es lediglich in Ausnahmefällen zu kurzzeitigen, nicht schwerwiegenden Unterschreitungen kommt. Er darf davon ausgehen, dass – trotz der Mitbenützung des Netzwerks durch andere Kunden – die erreichbare Downloadgeschwindigkeit zu jeder Tageszeit im Durchschnitt (infolge kurzzeitiger bzw. unwesentlicher Unterschreitungen) knapp unter der maximalen Bandbreite liegen wird.