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Teletronic Telekommunikations Service GmbH - USB-Kabel zu kurz - Rücktritt abgelehnt

"Ein Fall für KONSUMENT": Fälle aus unserer Beratung, die wir erfolgreich erledigten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. - Diesmal: Das USB-Kabel zum WLAN-Router war zu kurz, doch TeleTronic akzeptierte den Vertragsrücktritt der Kundin nicht.

Unser VKI-Beratungsteam konnte diesen Fall für den Konsumenten leider nicht positiv erledigen 

DSL-Breitbandanschluss bestellt

Frau Moser hatte per Internet bei TeleTronic einen DSL-Breitbandanschluss inklusive Herstellung und WLAN-Router bestellt. Nach elf Tagen wurde der Router geliefert, funktionierte aber nicht, weil das mitgelieferte USB-Kabel zu kurz war. Zwei Tage später trat Frau Moser vom Vertrag mit TeleTronic zurück.

Musterprozess gegen TeleTronic

Tele Tronic lehnte ab: Die 7-tägige Rücktrittsfrist ab Bestellung sei bereits vorbei. Wir wiesen Tele Tronic darauf hin, dass der Breitbandanschluss ohne Router nicht funktionieren konnte. Die Frist habe daher erst mit dessen Lieferung begonnen und der Rücktritt war folglich zeitgerecht. Trotzdem blieb TeleTronic stur und akzeptierte Frau Mosers Vertragsrücktritt nicht.

Wir führen daher einen Musterprozess gegen TeleTronic.


Die Redaktion ändert die Namen betroffener Konsumenten. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .

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