"Ich habe am 29. Jänner per Einschreiben meinen Handyvertrag gekündigt, um die dreimonatige Kündigungsfrist zum Monatsletzten einzuhalten. Seitens des Providers wurde die Kündigung per Ende Mai statt per Ende April bestätigt. Das sind vier Monate. Ist das rechtlich in Ordnung?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier DI Renate Wagner.
DI Renate Wagner |
Laut Ihren Vertragsbedingungen beträgt die Kündigungsfrist volle drei Monate, gerechnet ab dem Einlangen des Kündigungsschreibens beim Vertragspartner.
Postlaufzeit berücksichtigen
Gibt es bei der Briefzustellung eine Verzögerung oder liegt ein Wochenende dazwischen, dann kann es leicht passieren, dass das Kündigungsschreiben zu spät eintrifft und sich die Frist um einen Monat nach hinten verschiebt.
Um sicherzugehen, sollte man Kündigungsschreiben rechtzeitig vor Monatsende abschicken.