Sky hatte einseitig die monatliche Gebühr erhöht ("Was sind zwei Euro im Vergleich mit dem besseren Fernsehen von Sky?“). Wir haben dagegen geklagt und in zweiter Instanz Recht bekommen. Betroffene können zu viel bezahlte Beiträge von Sky Österreich zurückfordern.
Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatten im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen Sky Österreich geführt. Es geht um eine einseitige Vertragsänderung, mit der der Pay-TV-Anbieter 2013 eine Erhöhung von monatlichen Gebühren durchsetzen wollte. Bereits 2015 hatte das Handelsgericht Wien die Vorgangsweise von Sky als gesetzwidrig beurteilt. Sky war in die Berufung gegangen.
Geld zurückfordern
Nun hat auch das Oberlandesgericht Wien (OLG) die Entscheidung bestätigt und darüber hinaus die Mitteilung über die Preiserhöhung als Klausel in den Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt. Das Urteil ist seit 4.5.2016 rechtskräftig. Betroffene können zu viel bezahlte Beiträge von Sky Österreich zurückfordern. Dabei hilft unser VKI-Musterbrief: Sky-Preiserhöhung - Rückforderung.
"Was sind zwei Euro …?“
Mit einem Standardbrief hatte das Unternehmen 2013 eine sogenannte "Anpassung“ von Verträgen angekündigt. Die monatlichen Beiträge, so die Information an Kundinnen und Kunden, würden sich damit um ein bis vier Euro erhöhen. "Was sind zwei Euro im Vergleich mit dem besseren Fernsehen von Sky?“, wollte der TV-Anbieter in diesem Zusammenhang wissen und kam zu dem Schluss: "Eigentlich nicht viel. Wir hoffen, dass Sie dies genauso sehen und der Anpassung Ihres Vertrags zum 1. Dezember 2013 Einverständnis entgegenbringen.“
Rechtswidrige Geschäftspraktik
Das OLG Wien beurteilte die Mitteilung als unwirksame Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie als rechtswidrige Geschäftspraktik. Das Gericht kritisierte unter anderem, dass Sky betroffene Kundinnen und Kunden nicht auf die Möglichkeit zur kostenlosen Kündigung hingewiesen hat. Die Mitteilung dieser einseitigen Preiserhöhung sei intransparent und damit unwirksam, so das Gericht. "Mit dieser Mitteilung wird fälschlicherweise unterstellt, dass für Kundinnen und Kunden keine Möglichkeit bestünde, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen", ergänzt VKI-Juristin Marlies Leisentritt.
Rückforderung bezahlter Beträge
Die Entscheidung ist rechtskräftig. Betroffene Kunden haben Anspruch auf Rückforderung der zu viel bezahlten Beiträge.
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