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T-Mobile/telering: keine Abschlagszahlung - VKI gewinnt Verbandsklage

, aktualisiert am

Kündigt ein Kunde einen Handyvertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer, fordert T-Mobile/telering eine Abschlagszahlung von 80 Euro. Wir haben geklagt. Sowohl das Handelsgericht Wien, als auch das Oberlandesgericht Wien, haben dies für gesetzwidrig erklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wer seinen Mobilfunkvertrag vor Ablauf einer Mindestvertragsdauer kündigt, muss die Grundentgelte bis zum Ablauf der Vertragsdauer weiterzahlen, auch wenn er die Nummer nicht mehr nutzt. Das ist bei allen Anbietern ähnlich und soll gewährte Vorteile – etwa ein sogenanntes "Gratis-Handy" – kompensieren.

Zusätzliches Strafentgelt

T-Mobile/telering hat in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für so einen Fall ein Strafentgelt vorgesehen: "Weiters verrechnen wir Ihnen eine Abschlagszahlung von 80 Euro je aktivierter SIM-Karte für Vorteile (z.B. Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift), die wir Ihnen bei Vertragsabschluss ... gewährt haben."

Klausel ist überraschend und nachteilig

Nachdem das Handelsgericht Wien in erster Instanz entsprechend geurteilt hatte, sieht nun auch das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) in zweiter Instanz diese Klausel als gesetzwidrig an: Sie sei, urteilten die Richter, überraschend und gröblich benachteiligend. Verbraucher würden nicht damit rechnen, dass sie bei vorzeitiger Kündigung – trotz Fortzahlung der Grundentgelte – höhere Kosten hätten, als wenn sie den Vertrag erst zum Ende der Mindestvertragsdauer kündigen.

Strafzahlung für Vertrags-Kündigung

Laut OLG Wien hat die beanstandete Abschlagszahlung von T-Mobile/telering einzig den Zweck, nicht vertragstreue Kunden zu "bestrafen". Ein Schadensausgleich sei damit nicht zu rechtfertigen.

Kostenlos kündigen

Ändert ein Mobilfunkbetreiber seine AGB oder Entgeltbestimmungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes zu Lasten des Kunden, muss der Verbraucher kostenlos kündigen können. Es darf weder weiteres Grundentgelt noch eine Abschlagszahlung verlangt werden.

Lange Kündigungsfristen beachten

Beachten Sie als Kunde, dass es in der Mobilfunk-Branche üblich ist, relativ lange Kündigungsfristen zu vereinbaren. Wer also etwa zum Ende einer Mindestvertragsdauer wirksam aufkündigen will, muss dies Monate im Voraus erklären. Im Fall von T-Mobile/telering gelten Kündigungsfristen von drei Monaten.


Urteile:

Mehr Informationen lesen Sie auf www.verbraucherrecht.at, der Homepage der VKI-Rechtsabteilung.

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