"Ein Fall für Konsument": Vertragsabschluss via Telefon
Schon möglich, meinte Herr Pac, dass im Winter ein TalkEasy-Mitarbeiter versucht hatte, ihn telefonisch zu einem Vertragsabschluss für einen neuen Festnetztarif zu überreden. Später wurde klar: TalkEasy führte ihn seither als Kunden und schickte Rechnungen an eine falsche Türnummer; eine davon erhielt Herr Pac durch Zufall.
Vertrag ungültig
Wir wiesen TalkEasy darauf hin, dass ein Fernabsatzvertrag über eine Dienstleistung, der während eines unzulässigen Werbeanrufes ausgehandelt wurde, nur zustande kommt, wenn der Verbraucher die Annahme das Vertragsanbots schriftlich bestätigt. Das war nicht geschehen. Die Forderung war daher unbegründet. Sie wurde von TalkEasy ausgebucht.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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