Kfz-Leasing: gesetzlicher Schutz - Verträge mit Kilometerabrechnung
Kfz-Leasingverträge mit Kilometerabrechnung fallen unter das Verbraucherkreditgesetz.
Kfz-Leasingverträge mit Kilometerabrechnung fallen unter das Verbraucherkreditgesetz.
Der VW-Konzern hat Diesel-Autos verkauft, die mehr Stickoxid in die Luft abgeben als erlaubt. Betroffen sind VW, Audi, Seat und Skoda. Der VKI prüft, inwieweit Kunden Schadenersatz fordern können, und hat eine Sammelaktion gestartet.
Fernseher, Notebooks, Tablets und Bildschirme: Samsung forderte Händler in Österreich auf, Online-Preise anzuheben und zahlt dafür eine Million Strafe.
Sollen Kreditnehmer Zinsen bekommen statt Zinsen zu bezahlen? Die Bank Austria wollte Negativzinsen bei Fremdwährungskrediten ausschließen und hat deswegen einen Prozess verloren. Denn: Keine Zinsunter- ohne entsprechende Obergrenze.
Ein Autopfandleiher verschleierte die tatsächliche Zinslast für den Kreditnehmer und verlangte Zinsen in Höhe von 90 Prozent und mehr. Das Landesgericht Linz folgte der Rechtsmeinung des VKI und urteilte, dass die Höhe der Zinsen sittenwidrig sei.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bietet Käufern von Fahrzeugen der Marke VW an, sich kostenlos an einer Sammelaktion zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen VW zu beteiligen.
Pay-TV-Anbieter Sky Österreich schrieb seinen Kunden: Die monatliche Gebühr würde sich erhöhen. Wir klagten gegen diese Preiserhöhung und bekamen in erster Instanz Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bewohner von Lebenshilfe-Heimen sollten monatlich 280 Euro zahlen – für nicht näher genannte „Zusatzleistungen“. Das Gericht gab unserer Klage Recht.
Ist ein Muffin oder eine Wurstsemmel samt Apfelsaft oder Kakao plus Apfel eine "gesunde Jause“? Nicht für Schulkinder. Der VKI hatte wegen irreführender Werbung geklagt.
Der VKI ging gegen mehrere Klauseln in den AGB für E-Banking der BAWAG P.S.K. vor. Im Vordergrund standen zu weit gehende Sorgfaltspflichten der Kunden. Damit versuchte das Unternehmen das Risiko bei Missbrauch auf die Konsumenten abzuwälzen. Der Oberste Gerichtshof erklärte die meisten der eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig.
Kompliziert aber möglich: Wenn Sie einen Prozess verlieren und zu Schadenersatz verurteilt werden, können Sie sich die Mehrwertsteuer zurückholen.
Rechtsbruch lohnt sich in Österreich, zumindest für Unternehmen. Wer in großem Stil Abzockerei mit illegalen Entgelten betreibt oder überhöhte Kreditzinsen verrechnet, kann seine Bilanz dadurch deutlich verbessern.
Verbraucherschutz ist in Österreich auf dem Papier ein hohes Gut, gerichtlich durchsetzen lassen sich gesetzliche Ansprüche jedoch nur schwer. Damit nun Lyoness-Kunden und Anleger von geschlossenen MPC-Fonds, die sich geschädigt fühlen, zu ihrem Recht kommen, ziehen wir im Ausland vor Gericht.
Nachträgliche Prämienerhöhung oder Reduktion der Versicherungssumme, Zustimmungspflicht zur Obduktion und Nachzahlungspflichten – der VKI klagte die VAV Versicherungs-AG und bekam vom Obersten Gerichtshof Recht.
VKI bereitet eine Klage gegen MPC vor. 2.000 Betroffene schlossen sich Strafverfahren an.
Es geht ums Geld: Wir klagen Unternehmen, wir starten Aktionen - wenn wir erfolgreich sind, profitieren Sie davon. - Ein Kommentar von Franz Floss und Josef Kubitschek.
Unser Bereich Recht setzt sich für geschädigte Konsumenten ein und fordert Unrechtsgewinne von Unternehmen zurück. Alleine von 2011 bis 2014 kamen dabei mehr als 55 Millionen Euro zusammen.
Der VKI klagt die A1 Telekom Austria AG wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Marke bob. Das Oberlandesgericht Wien erklärte nun 22 Vertragsklauseln für unzulässig.
Gewinnspielbetreiber „Friedrich Müller“ wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges zu vier Jahren unbedingter Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ein weiterer Prozess wurde neu eröffnet.
Keine Werbung in Mitteilungsheften von Volksschülern: VKI setzt sich mit Klage gegen Werbeagentur durch. Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Informationsmaßnahmen im Zuge der Pneumokokken-Kampagne aus den Jahren 2012 und 2013 stellen nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes keine unzulässige Arzneimittelwerbung dar. Grund: Es wird kein konkreter Impfstoff ausdrücklich genannt. Damit wird indirekter Werbung der Weg geebnet.
Die Wiener Privatbank SE verrechnete eine gesetzwidrige Kündigungsgebühr in anderer Form weiter. Der VKI hat geklagt und Recht bekommen.
Jahrelang hatten Unternehmen gesetzwidrig Zahlscheingebühren verlangt. Wir haben geklagt und die Prozesse gewonnen. Verlangen Sie Ihr Geld zurück. - Ein Intern von KONSUMENT-Redakteur Bernhard Matuschak.
Gewinnspielbetreiber "Friedrich Müller" wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges zu vier Jahren unbedingter Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ein weiterer Prozess wurde neu eröffnet.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat den Mobilfunker Yesss! (mittlerweile A1) geklagt - mit Erfolg: Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Gesetzwidrigkeit von 10 von 11 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie wollten u.a. die kostenlose Papierrechnung einschränken.
Der VKI klagte das Inkassounternehmen Infoscore Austria GmbH wegen strittiger Klauseln bei Ratenansuchen. Der OGH bestätigt nun für Konsumenten ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Weiters muss der Effektivzinssatz richtig ausgewiesen werden.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte Diners Club wegen unzulässiger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt. Der Oberste Gerichtshofes bestätigt: Nahezu alle eingeklagten Klauseln waren gesetzwidrig und sind nichtig.
Extra Zahlscheinentgelte sind verboten, sagt der Oberste Gerichtshof. Holen Sie sich unrechtmäßig kassierte Gebühren zurück.
Der VKI ging im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Praxis von T-Mobile vor, Kunden automatisch auf Onlinerechnung umzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich widersprechen. Der OGH hat die Rechtsansicht des VKI nun bestätigt.
Zahlscheinentgelte sind unzulässig. Das hat der Oberste Gerichtshof im Fall von A1 erneut bestätigt. Über eine Sammelaktion des VKI können Kunden zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern.
Das mobile Zahlungsservice Paybox hatte seinen Kunden per SMS für den 1.1.2014 Vertrags- und Entgeltänderungen angekündigt. So nicht, urteilten Gerichte in erster und zweiter Instanz. Das sei für den Kunden gröblich benachteiligend und intransparent.
Viele Unternehmen verlangten "Zahlscheinentgelte", obwohl sie verboten sind. Das hat der Oberste Gerichtshof nun endgültig abgestellt: Der VKI startet eine Geld-zurück-Aktion.
Neue Klagen: Der VKI vertritt österreichische PIP-Opfer gegen den TÜV Rheinland und den Haftpflichtversicherer Allianz.
VKI und BKS BANK AG haben für rund 125 Kunden der BKS ein Angebot eines teilweisen Ersatzes von Schäden erarbeitet. Konkret geht es um Schäden aus der Vermittlung von Beteiligungsverträgen an Schiffs- und Immobilienfonds durch die BKS.
VKI-Sammelaktion: Für fast die Hälfte aller Beschwerden gab es bisher Vergleichsangebote. Insgesamt haben Geldinstitute rund drei Millionen Euro angeboten bzw. ausbezahlt. Uneinsichtige Banken klagen wir.
BAWAG PSK versuchte beim E-Banking alle möglichen Risiken (z.B. auch bei Systemfehlern) auf die Kunden zu verschieben. Außerdem: Wichtige Mitteilungen dürfen nicht nur im Rahmen des Online-Banking zur Verfügung gestellt werden.
T-Mobile hat Handy-Kunden automatisch auf Onlinerechnung umgestellt. Wer weiter eine Papierrechnung wollte, musste aktiv widersprechen. Diese Praxis ist laut Oberlandesgericht Wien unzulässig.
Werbung an Schulen ist erlaubt, aber Werbung im Mitteilungsheft? Der Vorwurf: Getarnte Werbung, aggressive Geschäftspraktiken, Ausnützen des Autoritätsverhältnisses der Lehrer gegenüber Schülern. - Lesen Sie
Mitteilungshefte mit zuviel Werbung sind als aggressive Werbung zu verstehen und daher verboten.
Der Österreichische Verband der Impfstoffhersteller hat mit Unterstützung von Pfizer rezeptpflichtigen Impfstoff (indirekt) beworben. Die an Laien adressierte Info-Kampagne ist laut Oberlandesgericht Wien unzulässig.
Amazon wollte etwaige Prozesse gegen Kunden nach luxemburgischem Recht führen und Kundendaten an andere Unternehmen weitergeben. Das Handelsgericht entschied, dass zehn von elf eingeklagten Klauseln gesetzwidrig sind.
Geschlossene Immobilien- und Schiff-Fonds: Die RLB NÖ-Wien bietet betroffenen Kunden an, bis zu 30 Prozent ihrer Schäden zu ersetzen.
Der VKI klagte die Lebenshilfe Wien auf Rückzahlung von „Zusatzentgelten“, die eine am Down Syndrom leidende Heimbewohnerin zu unrecht bezahlt hatte. Die Lebenshilfe hatte die Zahlung aufgrund eines „Heimvertrages“ verlangt, dessen Klauseln zum Thema „Zusatzentgelt“ gesetzwidrig sind.
Fehlberatungen bei geschlossenen Schiffs- und Immobilienfonds: Manche Banken sind gesprächsbereit, andere nicht. Der VKI bietet Geschädigten die Teilnahme an Sammelklagen an.
Der VKI unterstützte österreichische PIP-Opfer vor Gericht in Marseille. Nach dem Urteilspruch besteht die Möglichkeit auf Schadenersatz.
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