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Klage

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Samsonite-Koffer: solide Ignoranz - Produkhaftungsgesetz


"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um Samsonite. Als ein kaputter Koffer eine Kundin an der Hand verletzte, blockte das Unternehmen Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz ab.

VW-Sammelaktion - VKI: Mit Vollgas für die Konsumenten


Der VW-Konzern hat Diesel-Autos verkauft, die mehr Stickoxid in die Luft abgeben als erlaubt. Betroffen sind VW, Audi, Seat und Skoda. Der VKI prüft, inwieweit Kunden Schadenersatz fordern können, und hat eine Sammelaktion gestartet.

E-Banking: P.S.K. - Unzulässige Klauseln


Der VKI ging gegen mehrere Klauseln in den AGB für E-Banking der BAWAG P.S.K. vor. Im Vordergrund standen zu weit gehende Sorgfaltspflichten der Kunden. Damit versuchte das Unternehmen das Risiko bei Missbrauch auf die Konsumenten abzuwälzen. Der Oberste Gerichtshof erklärte die meisten der eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig.

Klagen gegen MPC und Lyoness - Ins Ausland gezwungen


Verbraucherschutz ist in Österreich auf dem Papier ein hohes Gut, gerichtlich durchsetzen lassen sich gesetzliche Ansprüche jedoch nur schwer. Damit nun Lyoness-Kunden und Anleger von geschlossenen MPC-Fonds, die sich geschädigt fühlen, zu ihrem Recht kommen, ziehen wir im Ausland vor Gericht.

Gewinnspielbetreiber verurteilt - "Sie haben eine Million gewonnen"


Gewinnspielbetreiber „Friedrich Müller“ wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges zu vier Jahren unbedingter Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ein weiterer Prozess wurde neu eröffnet.

Pneumokokken - OGH hält Kampagne für zulässig


Die Informationsmaßnahmen im Zuge der Pneumokokken-Kampagne aus den Jahren 2012 und 2013 stellen nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes keine unzulässige Arzneimittelwerbung dar. Grund: Es wird kein konkreter Impfstoff ausdrücklich genannt. Damit wird indirekter Werbung der Weg geebnet.

Yesss wollte Wenigtelefonierer loswerden - 10 von 11 Klauseln gesetzwidrig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat den Mobilfunker Yesss! (mittlerweile A1) geklagt - mit Erfolg: Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Gesetzwidrigkeit von 10 von 11 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie wollten u.a. die kostenlose Papierrechnung einschränken.

Paybox: "Zahl´s mit dem Handy" - VKI klagte und bekam recht

Das mobile Zahlungsservice Paybox hatte seinen Kunden per SMS für den 1.1.2014 Vertrags- und Entgeltänderungen angekündigt. So nicht, urteilten Gerichte in erster und zweiter Instanz. Das sei für den Kunden gröblich benachteiligend und intransparent.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

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