eBanking: Vertragsänderung im Postfach - So nicht!
Reicht es aus, wenn die Bank wesentliche Informationen, wie beispielsweise geplante Änderungen des Kontovertrages, nur in das eBanking-Postfach des Kunden stellt? Wir sagen: Nein!
Reicht es aus, wenn die Bank wesentliche Informationen, wie beispielsweise geplante Änderungen des Kontovertrages, nur in das eBanking-Postfach des Kunden stellt? Wir sagen: Nein!
Abonnenten der Zeitung Österreich erhielten im vergangenen Jahr plötzlich zusätzlich Farbmagazine geliefert. Einen
Monat lang waren die Beilagen gratis, dann wurden die Abonnenten aufgefordert, dafür zu bezahlen.
Bei einem Scooter der Marke MICRO bricht das Vorderrad, die Fahrerin zieht sich beim Sturz schwere Verletzungen zu. Wir gehen von einem Produkt- beziehungsweise Konstruktionsfehler aus und klagen den Importeur des Produkts.
2015 startete der VKI eine Sammelaktion zur Abgasmanipulation bei Dieselmodellen von VW. Entschädigung für europäische Kunden gibt es immer noch nicht.
Spar hat illegal Preise von Molkereiprodukten mit Lieferanten abgesprochen. Der Oberste Gerichtshof hat nun die ursprüngliche Kartellstrafe von 3 Millionen Euro auf 30 angehoben
Die Versicherung darf ältere Kunden nicht wegen ihres Alters diskriminieren. Wir haben die Generali geklagt und vor dem Oberlandesgericht Wien Recht bekommen.
Preisabsprache: Das Kartellgericht hat den Vorarlberger Fruchtsafthersteller Rauch zu einer Strafe von 1,7 Millionen Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Wer mit den Kreditraten in Rückstand war, dem verrechnete die Santander Consumer Bank Verzugszinsen und Mahnspesen. Die waren zu hoch. Jetzt holen wir sie zurück.
Es geht um Mahnspesen und Verzugszinsen: Wir haben einen Prozess gegen die Santander Bank gewonnen. Machen Sie mit bei unserer Sammelaktion.
Foren, Gästebücher, Facebook, Twitter & Co – das Internet bietet jede Menge Möglichkeiten, Erfahrungen auszutauschen, aber auch seinem Ärger kräftig Luft zu machen. In der aktualisierten und erweiterten Auflage unseres Buches "Ihr Recht im Internet“ sagen wir Ihnen, wo die Grenzen sind.
Der Konzern spielt auf Zeit. Wir bieten Betroffenen an: Schließen Sie sich einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren als Privatbeteiligter an.
Ärger mit der Kapitalgarantie? Wer eine MAXX-Invest-Lebensversicherung der Generali hat und sich geschädigt fühlt, konnte sich an der VKI-Sammelaktion beteiligen. - Sie ist nun beendet.
Bei grenzüberschreitenden Geschäften ist das Recht des Schadensortes und somit das Recht des Verbrauchers anzuwenden, so der Generalanwalt des europäischen Gerichtshofes. Hintergrund ist eine Klage des VKI gegen Amazon.
Keine Branche hält unsere Experten so sehr in Atem, wie die Finanzbranche.
Der VKI klagte die Westbahn Managment GmbH wegen einer Änderung der abgezogenen Kilometer für eine Strecke von der Prepaid-Karte.
Sky hatte die monatliche Gebühr erhöht ("Was sind zwei Euro im Vergleich mit dem besseren Fernsehen von Sky?“). Wir haben dagegen geklagt und nun in zweiter Instanz Recht bekommen.
Die Art und Weise, wie eine Bank andere Währungen bei einem Fremdwährungskredit umrechnet ist sehr wichtig. Wir hatten die Erste Bank geklagt und waren erfolgreich.
Maturareiseveranstalter werben immer noch an Schulen für ihre Produkte, obwohl dies verboten ist. Wir haben nun zwei Anbieter geklagt.
"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um Samsonite. Als ein kaputter Koffer eine Kundin an der Hand verletzte, blockte das Unternehmen Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz ab.
Wer seine jährliche Versicherungsprämie in mehreren Teilen abstottert, muss mehr bezahlen. Ein neues Urteil des Obersten Gerichtshofes verlangt hier mehr Transparenz.
Wenn österreichische Kunden ein ausländisches Unternehmen klagen wollten, hatten sie bislang kaum eine Chance. Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagen nun erstmals ein Unternehmen in Deutschland nach dem deutschen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz.
VW ignorierte die VKI-Forderung nach einem Verjährungsverzicht.
Teure Mountainbikes: KTM hatte Händler aufgefordert, Rabattaktionen zu beenden und mit Lieferstopp und Vertragskündigung gedroht.
Kfz-Leasingverträge mit Kilometerabrechnung fallen unter das Verbraucherkreditgesetz.
Der VW-Konzern hat Diesel-Autos verkauft, die mehr Stickoxid in die Luft abgeben als erlaubt. Betroffen sind VW, Audi, Seat und Skoda. Der VKI prüft, inwieweit Kunden Schadenersatz fordern können, und hat eine Sammelaktion gestartet.
Fernseher, Notebooks, Tablets und Bildschirme: Samsung forderte Händler in Österreich auf, Online-Preise anzuheben und zahlt dafür eine Million Strafe.
Sollen Kreditnehmer Zinsen bekommen statt Zinsen zu bezahlen? Die Bank Austria wollte Negativzinsen bei Fremdwährungskrediten ausschließen und hat deswegen einen Prozess verloren. Denn: Keine Zinsunter- ohne entsprechende Obergrenze.
Ein Autopfandleiher verschleierte die tatsächliche Zinslast für den Kreditnehmer und verlangte Zinsen in Höhe von 90 Prozent und mehr. Das Landesgericht Linz folgte der Rechtsmeinung des VKI und urteilte, dass die Höhe der Zinsen sittenwidrig sei.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bietet Käufern von Fahrzeugen der Marke VW an, sich kostenlos an einer Sammelaktion zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen VW zu beteiligen.
Pay-TV-Anbieter Sky Österreich schrieb seinen Kunden: Die monatliche Gebühr würde sich erhöhen. Wir klagten gegen diese Preiserhöhung und bekamen in erster Instanz Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bewohner von Lebenshilfe-Heimen sollten monatlich 280 Euro zahlen – für nicht näher genannte „Zusatzleistungen“. Das Gericht gab unserer Klage Recht.
Ist ein Muffin oder eine Wurstsemmel samt Apfelsaft oder Kakao plus Apfel eine "gesunde Jause“? Nicht für Schulkinder. Der VKI hatte wegen irreführender Werbung geklagt.
Der VKI ging gegen mehrere Klauseln in den AGB für E-Banking der BAWAG P.S.K. vor. Im Vordergrund standen zu weit gehende Sorgfaltspflichten der Kunden. Damit versuchte das Unternehmen das Risiko bei Missbrauch auf die Konsumenten abzuwälzen. Der Oberste Gerichtshof erklärte die meisten der eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig.
Kompliziert aber möglich: Wenn Sie einen Prozess verlieren und zu Schadenersatz verurteilt werden, können Sie sich die Mehrwertsteuer zurückholen.
Rechtsbruch lohnt sich in Österreich, zumindest für Unternehmen. Wer in großem Stil Abzockerei mit illegalen Entgelten betreibt oder überhöhte Kreditzinsen verrechnet, kann seine Bilanz dadurch deutlich verbessern.
Verbraucherschutz ist in Österreich auf dem Papier ein hohes Gut, gerichtlich durchsetzen lassen sich gesetzliche Ansprüche jedoch nur schwer. Damit nun Lyoness-Kunden und Anleger von geschlossenen MPC-Fonds, die sich geschädigt fühlen, zu ihrem Recht kommen, ziehen wir im Ausland vor Gericht.
Nachträgliche Prämienerhöhung oder Reduktion der Versicherungssumme, Zustimmungspflicht zur Obduktion und Nachzahlungspflichten – der VKI klagte die VAV Versicherungs-AG und bekam vom Obersten Gerichtshof Recht.
VKI bereitet eine Klage gegen MPC vor. 2.000 Betroffene schlossen sich Strafverfahren an.
Es geht ums Geld: Wir klagen Unternehmen, wir starten Aktionen - wenn wir erfolgreich sind, profitieren Sie davon. - Ein Kommentar von Franz Floss und Josef Kubitschek.
Unser Bereich Recht setzt sich für geschädigte Konsumenten ein und fordert Unrechtsgewinne von Unternehmen zurück. Alleine von 2011 bis 2014 kamen dabei mehr als 55 Millionen Euro zusammen.
Der VKI klagt die A1 Telekom Austria AG wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Marke bob. Das Oberlandesgericht Wien erklärte nun 22 Vertragsklauseln für unzulässig.
Gewinnspielbetreiber „Friedrich Müller“ wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges zu vier Jahren unbedingter Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ein weiterer Prozess wurde neu eröffnet.
Keine Werbung in Mitteilungsheften von Volksschülern: VKI setzt sich mit Klage gegen Werbeagentur durch. Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Informationsmaßnahmen im Zuge der Pneumokokken-Kampagne aus den Jahren 2012 und 2013 stellen nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes keine unzulässige Arzneimittelwerbung dar. Grund: Es wird kein konkreter Impfstoff ausdrücklich genannt. Damit wird indirekter Werbung der Weg geebnet.
Die Wiener Privatbank SE verrechnete eine gesetzwidrige Kündigungsgebühr in anderer Form weiter. Der VKI hat geklagt und Recht bekommen.
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