Kreditkarten: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte Diners Club wegen unzulässiger Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt. Der Oberste Gerichtshofes (OGH) bestätigt: Nahezu alle eingeklagten Klauseln waren gesetzwidrig und sind nichtig.
Der VKI hatte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Diners Club Bank AG überprüft und zahlreiche gesetzwidrige Klauseln festgestellt. Bei 24 dieser beanstandeten Klauseln erklärte Diners Club sie nicht mehr zu verwenden. Eine Reihe weiterer unfairer Klauseln wollte Diners Club beibehalten. Der VKI klagte.
Wechselkurs von Diners Club
Nun bestätigte auch der OGH: Zehn AGB-Klauseln der Diners Club Bank AG sind rechtswidrig. Als gesetzwidrig hat das Gericht beispielsweise eine Regelung angesehen, die vorsieht, dass Umsätze in einer anderen Währung zu jenem Wechselkurs umgerechnet werden, der auf der Homepage des Unternehmens aufscheint. Diese Bestimmung widerspreche dem Gebot der Neutralität, so die Begründung des Gerichtshofes.
Haftung eingeschränkt, Spesen verrechnet
Weitere Klauseln, die die Haftung zum Nachteil des Verbrauchers einschränkten oder – unabhängig von einem Verschulden des Kunden – Mahnspesen bei Zahlungsverzug vorsahen, wurden ebenfalls als unzulässig beurteilt. Auch eine Bestimmung von Diners Club, die für den Versand von Kontoauszügen per Post eine zusätzliche Gebühr festsetzte, wurde eingeklagt. Nach dem Zahlungsdienstegesetz ist es zwar erlaubt, dass die Bank ihren Aufwand verrechnet, ein zusätzliches Entgelt darf jedoch nicht eingehoben werden. Das Urteil ist rechtskräftig. Details zu den Klauseln und das Urteil gibt es auf www.verbraucherrecht.at – der Website des Bereichs Recht im VKI.