Die Wiener Privatbank SE verrechnete eine intransparente und gesetzwidrige Kündigungsgebühr in anderer Form weiter. Der VKI hat geklagt und Recht bekommen.
Die Wiener Privatbank SE (ehemals "Kapital und Wert") hatte in den Bedingungen für die Vermögensverwaltung "Masterplan Monatssparer" eine Klausel, die für den Fall der vorzeitigen Kündigung durch den Anleger eine Einmalzahlung als Entschädigung vorsah.
Die Höhe dieser Zahlung berechnete sich nach einer Formel, die der der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits 2008 als intransparent und gesetzwidrig beurteilt hatte.
Gebühr als Aufwandersatz "umdeklariert"
Trotz dieser rechtskräftigen Entscheidung verrechnete die Wiener Privatbank ihren Kunden weiter eine derartige Gebühr. Der Betrag wurde als Aufwandersatz "umdeklariert". Die Privatbank berief sich dabei nicht mehr auf die gesetzwidrige Klausel, sondern auf eine ergänzende Vertragsauslegung.
Betrag zurückfordern
Gegen diese Geschäftspraktik brachte der VKI Klage ein und bekam vom OGH erneut Recht. Die Gebühr ist unzulässig. Kunden, die bereits bezahlt haben, können den Betrag nun von der Wiener Privatbank zurückfordern.
"Das Gericht hat dem Versuch der Wiener Privatbank, das erste Urteil zu umgehen, damit eine klare Absage erteilt," kommentiert die zuständige VKI-Juristin Dr. Beate Gelbmann die aktuelle Entscheidung "Konsumentinnen und Konsumenten, die zu Unrecht bezahlt haben, können die Beträge nunmehr zurückfordern."
Weitere Informationen zu dieser Verbandsklage – durchgeführt im Auftrag des Sozialministeriums - und einen Musterbrief zur Rückforderung der bezahlten Entgelte finden Sie auf"Wiener Privatbank" darf Gebühr nicht verrechnen.