Jahrelang hatten Unternehmen das Gesetz gebrochen und Zahlscheingebühren verlangt. Wir haben geklagt und die Prozesse gewonnen. Jetzt helfen wir Ihnen, dass Sie Ihr Geld zurück bekommen. Machen Sie mit. - Ein "Intern" von KONSUMENT-Redakteur Bernhard Matuschak.
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Zahlscheinentgelt
Vor einigen Monaten starteten wir unsere Sammelaktion „Geld zurück“, um für Sie, liebe Leserinnen und Leser, das jahrelang von Unternehmen zu Unrecht kassierte Zahlscheinentgelt zurückzufordern. Die Aktion ist, was die Anzahl der Teilnehmer betrifft, im Begriff, die erfolgreichste in der Geschichte der VKI-Rechtsabteilung zu werden. Bis Mitte Oktober hatten sich auf www.verbraucherrecht.at bereits über 7.000 Personen beteiligt. Wir sammeln Ihre Forderungen, tragen sie an die Unternehmen weiter und kontrollieren per Stichproben, ob die Entgelte mit Zinsen zurückerstattet werden.
Dass unsere Aktion überhaupt notwendig wurde, ist einigermaßen verwunderlich. Denn die Firmen hätten eigentlich nur ihre Praxis ändern müssen. Anstatt Kunden, die ihre Rechnungen per Zahlschein begleichen, mit Extrakosten zu bestrafen, könnten Kunden, die Einziehungsaufträge zulassen, mit einem Rabatt belohnt werden. Verboten ist nämlich lediglich, unerwünschte Zahlungsformen mit Entgelten zu belegen!
VKI-Klagen
Als der VKI klagte, verteidigten betroffene Unternehmen das Körberlgeld mit Zähnen und Klauen. T-Mobile zog das Verfahren gar bis vor den Obersten Gerichtshof. Und als der OGH T-Mobile zur Rückzahlung der Zahlscheingebühr vergatterte, kassierten andere Telekommunikationsanbieter wie A1 und 3 mit dem Verweis, dass sich das Urteil ja nur auf den Konkurrenten beziehe, unverfroren weiter. Auch andere Branchen, etwa Versicherungen, hielten zumindest so lange an der illegalen Praxis fest, bis der VKI weitere Gerichtsverfahren anstrengte.
Sammelaktion
Inzwischen hat das Gericht die verbotene Praxis mehrfach bestätigt und beklagte Unternehmen stellten sie inzwischen ab. Doch was passiert mit den über Jahre eingehobenen Unrechtsgewinnen samt den in der Zwischenzeit aufgelaufenen Zinsen? Viele Konsumenten hätten wohl einfach darauf verzichtet, die Beträge von den Unternehmen zurückzufordern. Doch so einfach wollten wir die Abzockerei nicht durchgehen lassen.
Machen Sie mit!
Wenn Sie noch nicht dabei sind, sollten Sie sich sputen, unsere Aktion (Zahlscheingebühr: 2. Klage gewonnen) endet mit 31.10.2014.