Ärger mit der Kapitalgarantie? Wer eine MAXX-Invest-Lebensversicherung der Generali hat und sich geschädigt fühlt, konnte sich an der VKI-Sammelaktion beteiligen. - Die Sammelaktion ist mit 28.2.2017 geschlossen.
"Maximale Erträge", "maximale Sicherheit"?
"Maximale Erträge“, „maximale Sicherheit", vollmundig hatte die Generaliversicherung in einem Verkaufsfolder vor mehr als zehn Jahren für ihre fondsgebundene Lebensversicherung beworben. Im November 2015 war plötzlich Schluss mit der versprochenen "hundertprozentigen Kapitalgarantie“.
In einem Schreiben an die Kunden erklärte der Versicherer, dass eine Wertentwicklung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich sei und jede weitere einbezahlte Prämie voraussichtlich ein Verlust. Für den Verein für Konsumenteninformation ist der Verkaufsfolder irreführend, da die Kunden über die Risiken nur im Kleingedruckten informiert wurden.
Sammelaktion für Geschädigte
Der VKI startete nun im Auftrag des Sozialministeriums eine Sammelaktion für Verbraucher, die sich durch den Abschluss einer der oben genannten Versicherungsprodukte geschädigt sehen. Die Teilnahme war möglich für Versicherungsnehmer, die bei Vertragsabschluss einen Wohnsitz in Österreich hatten. Eingeschlossen waren auch bereits abgelaufene beziehungsweise vorzeitig beendete Verträge. Der VKI prüfte, ob zur Lebensversicherung eine unvollständige (fehlerhafte) Rücktrittsbelehrung vorliegt.
Waren Prospekt und Beratung korrekt?
Falls kein Rücktritt möglich sein sollte, wollte der VKI mögliche Schadenersatzansprüche prüfen. Rechtlich geht es um die sogenannte Prospekthaftung und um fehlerhafter Beratung. Für die Teilnahme an der Aktion waren 95 Euro an den VKI zu entrichten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der VKI-Rechtsabteilung: www.verbraucherrecht.at. Da die Versicherung zu Gesprächen bereit war, war auch eine Sammelklage durch den VKI gegen die Generali nicht nötig.