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Bankomatgebühren, Banken, Versicherungen - Kommentar von Chefredakteur Gerhard Früholz

Keine Branche hält unsere Experten so sehr in Atem, wie die Finanzbranche. - Ein Intern von Chefredakteur Gerhard Früholz.

Aufregung um Bankomatgebühren

KONSUMENT-Chefredakteur Gerhard Früholz (Bild: U. Romstorfer/VKI)
E-Mail: Chefredakteur 
Gerhard Früholz

Bereits in der April-Ausgabe berichteten wir über ein Verfahren, das unsere Rechtsabteilung im Auftrag der AK Tirol gegen die BAWAG P.S.K. führt. Es richtet sich gegen den Versuch der BAWAG P.S.K., Gebühren für die Abhebung an nicht institutseigenen Bankomaten einzuführen. Die Wogen gingen hoch. Konsumentinnen und Konsumenten machten ihrem Ärger – vor allem auf Facebook – gehörig Luft. Sogar Konsumentenschutz- und Finanzminister traten bei diesem publikumswirksamen Thema auf die Bühne. Kein Institut möchte nun im großen Stil mit einer solch unpopulären Maßnahme vorpreschen, jetzt soll die Bundeswettbewerbsbehörde prüfen. Wenn Sie mehr über das Thema wissen möchten: Unser Finanzdienstleistungs- Team hat die Argumente der Banken untersucht – und ziemlich zerpflückt. Sie finden die Analyse Bankomatgebühr - Doppelt, dreifach, vielfach zahlen

Banken und Versicherungen im Blick

Übrigens: Keine Branche – abgesehen von der aktuell größten Sammelaktion zur VW-Affäre – hält unsere Rechtsabteilung so sehr in Atem wie der Finanzsektor. Banken und Versicherungen geben am häufigsten Anlass zum Einschreiten. Die jüngsten Beispiele sind Ihnen wohl aus den Medien bekannt: Geldinstitute haben ihren Kunden etwa windige Schiffs- und Immobilienfonds aufgeschwatzt, über die Risiken von Fremdwährungskrediten nicht ausreichend informiert oder bei deren Abrechnung nicht gesetzeskonform agiert.

Angesichts der Anzahl von Betroffenen noch viel brisanter ist die derzeit laufende VKI-Sammelaktion zum Thema "Rücktritt bei Lebensversicherungen“. Mangelhafte Aufklärung über das Rücktrittsrecht eröffnet bei vielen Lebensversicherungspolizzen die Gelegenheit, den Vertrag rückwirkend aufzulösen und somit bei möglicherweise erlittenen Verlusten mit einem blauen Auge davonzukommen. Auf VKI-Rechtsabteilung: Konsumentenrecht in Österreich können Sie alles über diese Aktionen nachlesen.

Unsere Unabhängigkeit

Unsere Aktivitäten stoßen nicht allerorten auf ungeteilte Freude. Insbesondere gerät der Konsumentenschutz mit Arbeitnehmerinteressen immer wieder in Konflikt. Sie, liebe Leserinnen und Leser, leisten den größten Anteil dazu, dass wir unabhängig an Ihrer Seite stehen können. Dafür danke ich Ihnen sehr! Die besten Möglichkeiten, uns weiterhin zu unterstützen und in Ihrem Bekannten- und Freundeskreis dafür zu werben, finden SieUnsere Abo-Angebote
 

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