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Sky: Preiserhöhung gesetzwidrig und unwirksam - VKI Klage erfolgreich

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Per Brief wandte sich der Pay-TV Anbieter Sky Österreich an seine Kunden, um diesen mitzuteilen, dass sich die monatliche Gebühr fortan erhöhen würde. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums gegen diese einseitige Preiserhöhung und bekam vom Handelsgericht Wien in erster Instanz Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Was sind zwei Euro im Vergleich dazu, alle Spiele Ihres Vereins und internationalen Spitzensport exklusiv und live mitzuerleben – in immer höherer Qualität und umrahmt von der besten Vor- und Nachberichterstattung im österreichischen Fernsehen? Was sind zwei Euro im Vergleich dazu, dass wir unser Angebot durch viele neue HD-Sender wie etwa Sky Sport News HD ständig erweitern und Ihnen Inhalte darüber hinaus nicht nur auf dem Fernseher, sondern mit Sky Go auch über Notebook, iPhone und iPad zur Verfügung stellen? Was sind zwei Euro im Vergleich mit dem besseren Fernsehen von Sky? Eigentlich nicht viel. Wir hoffen, dass Sie dies genauso sehen und der Anpassung Ihres Vertrags zum 1. Dezember 2013 Einverständnis entgegenbringen. Ihr regulärer monatlicher Beitrag erhöht sich dann um zwei Euro."

Erhöhung um zwei Euro

Mit derartigen Schreiben versucht Sky einem Teil seiner Kunden eine Erhöhung vereinbarter Entgelte schmackhaft zu machen. Für den VKI ist die Vorgangsweise aus mehreren Gründen gesetzwidrig. "Damit Schweigen als Zustimmung gewertet werden kann, müssten Konsumenten zuvor darüber aufgeklärt werden. Denn nur dann sind die daraus erwachsenden Folgen absehbar", sagt der Leiter des Bereiches Recht im VKI Peter Kolba.

Preiserhöhung muss gerechtfertigt sein

Preiserhöhungen müssen zudem vertraglich vereinbart, klar nachvollziehbar, und in ihren Kriterien sachlich gerechtfertigt sein. Auch diesen Voraussetzungen genügt die von Sky vorgesehene Vertragsänderung nach Ansicht des Juristen nicht. Die Kunden würden zudem nicht auf ihr verbrieftes Kündigungsrecht hingewiesen. Im Gegenteil: Mit dem Zusatz, wonach man hoffe, dass der Kunde der Vertragsanpassung Einverständnis entgegenbringe, suggeriere Sky, dass die Vertragsanpassung de facto bereits vollzogen worden ist und der Kunde nicht widersprechen könne.

In die nächste Instanz

Peter Kolba hofft, dass das Urteil des Handelsgerichts Wien auch in den Instanzen hält: "Dann ist die Preiserhöhung unwirksam. Sollte Sky die Entgelte trotz des ergangenen Urteils einheben, hätten alle Betroffenen einen Anspruch auf Rückforderung."

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