Gewinnspielbetreiber „Friedrich Müller“ wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges zu vier Jahren unbedingter Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ein weiterer Prozess wurde neu eröffnet.
Gewinn vorgegaukelt
Vor zehn Jahren war Gerhard B. alias „Friedrich Müller“ ein bekannter Mann. Damals bekamen vor allem ältere Personen häufig Post von dem Versandhaus-Geschäftsführer. „Sie haben eine Million gewonnen!“ lautete die erfreuliche Nachricht, die „Friedrich Müller“ an hunderttausende, meist ältere Personen in Österreich, Deutschland und andere Länder verschickte. Man müsse nur noch eines tun, den Gewinn über eine Mehrwertnummer anfordern. Viele der vermeintlichen Glückspilze riefen an, dabei war der Hauptgewinn längst in einer Vorauslosung einer bestimmten Person zugeteilt worden. Forderte diese den Gewinn jedoch nicht an, sparte sich das Versandhaus die Auszahlung und machte auf diese Weise – mit dem Mehrwertentgelt – hohe Millionengewinne.
Enttäuschte Gewinner
Zurück blieben hunderttausende enttäuschte Personen, die Mehrwertentgelt für nichts bezahlt hatten. Einige Pensionisten reisten gar von Deutschland nach Wien, um sich den vermeintlichen Millionengewinn selbst abzuholen. Sie blieben auf den Kosten für die Zugtickets sitzen.
VKI-Anzeigen
Der VKI klagte die irreführenden Gewinnzusagen mehrmals ein. Aber erst strafrechtliche Ermittlungen, die aufgrund der VKI-Anzeigen eingeleitet wurden, machten dem Spuk in Österreich ein Ende. Dafür trat „Friedrich Müller“ nun in anderen europäischen Staaten nach derselben Methode in Erscheinung.
Vier Jahre Gefängnis
Die nun vom Landesgericht für Strafsachen Wien abgeurteilten Fälle beziehen sich auf Gewinnzusagen, die B. 2008 an deutsche Verbraucher verschickt hatte. Das noch nicht rechtskräftige Urteil lautet auf schweren gewerbsmäßigen Betrug abzubüßen mit einer vierjährigen unbedingter Freiheitsstrafe. „Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen vielleicht langsam, aber sie mahlen“, kommentiert Mag. Ulrike Wolf, Juristin im Bereich Recht des VKI das Urteil. „Wir hoffen insbesondere auf die abschreckende Wirkung des Urteiles auf Trittbrettfahrer derartiger unlauterer Methoden.“