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Gewinnspielbetreiber verurteilt - "Sie haben eine Million gewonnen"

Gewinnspielbetreiber „Friedrich Müller“ wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges zu vier Jahren unbedingter Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ein weiterer Prozess wurde neu eröffnet.

Gewinn vorgegaukelt

Vor zehn Jahren war Gerhard B. alias „Friedrich Müller“ ein bekannter Mann. Damals bekamen vor allem ältere Personen häufig Post von dem Versandhaus-Geschäftsführer. „Sie haben eine Million gewonnen!“ lautete die erfreuliche Nachricht, die „Friedrich Müller“ an hunderttausende, meist ältere Personen in Österreich, Deutschland und andere Länder verschickte. Man müsse nur noch eines tun, den Gewinn über eine Mehrwertnummer anfordern. Viele der vermeintlichen Glückspilze riefen an, dabei war der Hauptgewinn längst in einer Vorauslosung einer bestimmten Person zugeteilt worden. Forderte diese den Gewinn jedoch nicht an, sparte sich das Versandhaus die Auszahlung und machte auf diese Weise – mit dem Mehrwertentgelt – hohe Millionengewinne.

Enttäuschte Gewinner

Zurück blieben hunderttausende enttäuschte Personen, die Mehrwertentgelt für nichts bezahlt hatten. Einige Pensionisten reisten gar von Deutschland nach Wien, um sich den vermeintlichen Millionengewinn selbst abzuholen. Sie blieben auf den Kosten für die Zugtickets sitzen.

VKI-Anzeigen

Der VKI klagte die irreführenden Gewinnzusagen mehrmals ein. Aber erst strafrechtliche Ermittlungen, die aufgrund der VKI-Anzeigen eingeleitet wurden, machten dem Spuk in Österreich ein Ende. Dafür trat „Friedrich Müller“ nun in anderen europäischen Staaten nach derselben Methode in Erscheinung.

Vier Jahre Gefängnis

Die nun vom Landesgericht für Strafsachen Wien abgeurteilten Fälle beziehen sich auf Gewinnzusagen, die B. 2008 an deutsche Verbraucher verschickt hatte. Das noch nicht rechtskräftige Urteil lautet auf schweren gewerbsmäßigen Betrug abzubüßen mit einer vierjährigen unbedingter Freiheitsstrafe. „Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen vielleicht langsam, aber sie mahlen“, kommentiert Mag. Ulrike Wolf, Juristin im Bereich Recht des VKI das Urteil. „Wir hoffen insbesondere auf die abschreckende Wirkung des Urteiles auf Trittbrettfahrer derartiger unlauterer Methoden.“

Alle Angeklagten plädieren auf "nicht schuldig"

Weiterer Prozess eröffnet

Keine 24 Stunden nach der Urteilsverkündung begann am selben Ort der nächste Betrugsprozess gegen Gerhard B. Dieses Mal geht es um eine bereits am 6. September 2007 eingebrachte Anklageschrift. Inkriminiert sind angebliche Betrügereien in Zusammenhang mit einem vom Angeklagten im Jahre 2000 ins Leben gerufenen „Jackpot“-Gewinnspiel. Dabei wurden vorwiegend älteren Personen satte Gewinne in massenweise ausgeschickten Briefen in Aussicht gestellt. Teilweise wurden sogar Terminvereinbarungen mit einem ominösen „Gewinn-Juror“ getroffen, der den „Jackpot“ vorbeibringen sollte. Als der Geldsegen ausblieb, wählten etliche Verbraucher die in den Schreiben angegebene Telefonnummer – und durchschauten laut Staatsanwaltschaft Wien nicht, dass ein Anruf 2,99 Euro pro Minute kostete und am anderen Ende der Leitung nur ein Band lief, mit dessen Hilfe das Telefonat künstlich in die Länge gezogen wurde. Für die Anklagebehörde liegen zweifelsfrei Täuschungsabsicht und Bereicherungsvorsatz vor – die Kosten für die über Mehrwert-Nummern abgewickelten Gespräche bescherten „Friedrich Müller“ demnach satte Einkünfte.

Weitere Angeklagte

Neben B., der als Vorstandsvorsitzender der Firmengruppe auftrat, müssen sich auch sein 69-jähriger Onkel – bis Mai 2003 Vorsitzender des Aufsichtsrats –, ein mittlerweile pensionierter Wachmann, der nebenbei für „Friedrich Müller“ als „ehrenwerter Gewinn-Juror“ auftrat sowie der ehemalige Leiter des Finanzwesens verantworten. Letzterer wurde allerdings nach 30-minütiger Verhandlung und einer Kurzzeit-Befragung, in der er versicherte, er habe von der Abwicklung der Gewinnspiele und der Gestaltung der Werbe-Mittel nichts mitbekommen und die Einnahmen aus den Mehrwert-Nummern auch nicht verbucht – rechtskräftig freigesprochen, nachdem er sieben Jahre auf sein Verfahren gewartet hatte.

„Nicht schuldig“

Alle drei Tatverdächtigen bekannten sich „nicht schuldig“. Gerhard B. betonte wie schon in früheren Verfahren, dass kein Betrug vorliege, da er keine Täuschungshandlungen gesetzt habe und es auch keine Geschädigten gebe. Die Werbe- und Gewinn-Verständigungen wären im Vorhinein von Sachverständigen geprüft und als rechtens befunden worden. Sein Verteidiger bezifferte den Schaden auf Basis Abschlussbericht des Bundeskriminalamts hinsichtlich der Mehrwert-Nummern lediglich auf 3.316,78 plus 1.344,61 Euro Schaden aus dem „Jackpot“-Gewinnspiel.

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