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VKI-Erfolgsbilanz: 55 Millionen Euro für Sie - Unrechtsgewinne zurückgeholt

Unser Bereich Recht setzt sich für geschädigte Konsumenten ein und fordert Unrechtsgewinne von Unternehmen zurück. Alleine in den vergangenen vier Jahren kamen dabei mehr als 55 Millionen Euro für die Verbraucherinnen und Verbraucher zusammen – eine Erfolgsbilanz.

Irreführende Beratung, dubiose Geldanlagen, unzulässige Entgelte oder falsche Zinsberechnung: Immer wieder versuchen Unternehmen, Konsumentinnen und Konsumenten mit unlauteren Mitteln das Geld aus der Tasche zu ziehen. Häufig geht es um kleinere Beträge, etwa beim über Jahre zu Unrecht kassierten Zahlscheinentgelt.

Unrechtsgewinn zurückfordern

In Summe sind es allerdings Millionen, die sich in den Bilanzen dann durchaus bemerkbar machen. Der Vorteil für die Unternehmerseite liegt auf der Hand: Da der Schaden für den Einzelnen gering ist, können sich die Kasse machenden Firmen relativ sicher sein, dass die Unrechts­gewinne nicht zurückgefordert werden.

Finanzieller Ruin

Bei Geldanlagen sind die Verluste mitunter nur schwer zu verschmerzen, etwa wenn vermeintlich mündelsichere Papiere plötzlich wertlos sind. Auch vermeintliche Absicherungen wie jüngst die Stop-Loss-Vereinbarungen im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten können das genaue Gegenteil bewirken und die Kreditschulden in die Höhe schnellen lassen.

Dann steht unter Umständen der finanzielle Ruin bevor. Selbst wenn Geschädigte im Recht sind, bedeutet das noch lange nicht, dass sie ihr Recht auch durchsetzen können. Zum einen können erhebliche Anwaltskosten anfallen, zum anderen ­drohen langjährige Verfahren.

Mehr als 55 Mio Euro erkämpft

Ohne den Rückhalt unseres Bereiches Recht würden viele Konsumentinnen und Konsumenten um ihre berechtigten Ansprüche umfallen. Dass es dabei nicht um Bagatellbeträge geht, zeigt eine Bilanz der vergangenen vier Jahre. In diesem Zeitraum konnten über 55 Millionen Euro für die Verbraucher erkämpft werden, wobei einige der Aktionen noch nicht abgeschlossen sind.

Verbandsklagen

Nicht beziffert werden können darüber hinaus die Beträge aus gewonnenen Verbandsklagen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beziehungsweise dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Dass keine Gefahr besteht, dass uns die Arbeit ausgehen könnte, zeigen die aktuellen Fälle um die Fehlberatung bei Fremdwährungskrediten.

Interview: Dr. Peter Kolba - Leiter des Bereiches Recht beim VKI (Teil 1)

Auch wenn die Rechtslage noch so klar und eindeutig ist: Österreichische Konsumentinnen und Konsumenten haben es oft nicht leicht, zu ihrem Recht zu kommen. Im Interview äußert sich der Leiter des Bereiches Recht, Dr. Peter Kolba dazu, warum Rechtsbruch für Unternehmen hierzulande ein lohnendes Geschäft ist und was nötig wäre, um den Verbraucherschutz zu verbessern.

Bild: VKI
Dr. Peter Kolba

Lohnt es sich für österreichische Unternehmen, Gesetze zu übertreten?
Ja, es zahlt sich aus für österreichische Unternehmen, Recht zu brechen, weil der österreichische Gesetzgeber nur ein sehr unzureichendes Instrumentarium zur Verfügung stellt, Gesetzesübertretungen abzustellen oder unattraktiv zu machen. Selbst wenn ein Gesetzesbruch gerichtlich festgestellt wird, kann die dafür vorgesehene Strafe meist quasi aus der Portokassa beglichen werden.

Jeder kalkulierende Unternehmer ist also dumm, wenn er die Gesetze einhält?
So könnte man es überspitzt ausdrücken. Ein aktuelles Beispiel ist etwa die Zahlscheingebühr, die von diversen Unternehmen für Überweisungen eingehoben wurde. Der Gesetzgeber hat in Umsetzung einer EU-Richtlinie mit 1.11.2009 klar und deutlich formuliert, dass diese Entgelte unzulässig sind. Die Mobilfunkbetreiber, Versicherungen, aber auch andere Unternehmer, die damals üblicherweise Zahlscheingebühr einhoben, haben trotzdem munter weiter kassiert.

Weil sie ohne Angst vor Strafe Kasse machen konnten?
Ja, und fünf Jahre lang sind sie gut damit gefahren. Der VKI ist zwar sofort gerichtlich gegen diese illegale Verrechnung der Zahlscheingebühr vorgegangen. Wir haben in allen Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) Recht bekommen, doch die beklagten Firmen haben die Verfahren immer weitergezogen und der Weg durch die Instanzen dauert seine Zeit. Erst nach fünf Jahren entschied der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich sinngemäß: "Das, was im Gesetz steht, das ist ernst gemeint und soll angewendet werden". In den fünf Jahren haben die Unternehmen aber weiterhin illegales Zahlscheinentgelt kassiert.

Das sie jetzt doch wohl zurückzahlen müssen.
Eigentlich schon.

Warum "eigentlich"?
Es gibt kein Instrument, den Gewinn abzuschöpfen und an die Verbraucher zu verteilen. Jeder einzelne Verbraucher müsste selbst Rückforderungsansprüche stellen und allenfalls bei Gericht durchsetzen. Die Kosten solcher Verfahren würden den Streitwert weit übersteigen. Darum tut das niemand und daher können die Unternehmen den größten Teil des Gewinnes behalten.

Sind Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich so wehrlos?
Wenn es den VKI nicht gäbe schon. Wir machen die Ansprüche der Geschädigten, die sich bei uns melden, geltend. Im konkreten Fall der Zahlscheingebühren haben sich mittlerweile über 8.000 Personen beim VKI gemeldet, die ihr Geld zurückfordern. Über 350 Unternehmen werden mit den Forderungen konfrontiert. Vor allem bei den großen Firmen werden wir Forderungen auch durchsetzen können.

Also haben die Unternehmen am Ende doch nichts davon?
Leider schon. Diejenigen, die bei unserer Aktion mitgemacht haben, sind ja nur ein Bruchteil derer, die unrechtmäßig abkassiert wurden. Bei der überwiegenden Mehrheit, die sich nicht beteiligt hat, wird auch nichts passieren. Die Unternehmen können einen Großteil der Unrechtsgewinne behalten. Ähnlich lief es bei dem zehn Jahre dauernden Zinsenstreit mit den österreichischen Banken. Die damals zu viel kassierten Zinsen wurden auch nur an jene Konsumenten herausgegeben, die sich aktiv gemeldet haben bzw. an den Sammelaktionen oder -klagen des VKI teilgenommen hatten.

Mir wird also unrechtmäßig und ohne dass ich das zunächst verhindern kann Geld abgeknöpft, und um es wiederzubekommen, muss ich aktiv an einer Aktion teilnehmen?
So läuft es leider normalerweise. Eine Ausnahme waren die Ende der Neunzigerjahre von den Banken eingeführten Zinsanpassungsklauseln. Die Klagen des VKI zwangen die Geldinstitute damals, auf transparente Parameter umzustellen. Dabei bauten sie in die Klauseln eine Tücke ein: Bei jeder Zinsänderung wurde statt kaufmännisch gerundet nur aufgerundet. Der VKI führte Verbandsklagen und bekam beim Obersten Gerichtshof recht. Diese Klauseln waren gesetzwidrig – man hätte kaufmännisch runden müssen. Die Banken mussten den Kreditkunden in der Folge geänderte Kontostandsmitteilungen zusenden. Die Folgen der "Aufrundungsklauseln" wurden herausgerechnet, die Kunden hatten weniger Rückzahlungen zu leisten. Hier gelang es, die Wirkung des Urteils auf alle Konsumenten ausstrahlen zu lassen. Doch das war nur in diesem Spezialfall möglich.

Unrechtmäßige Entgelte, gesetzwidrige Zinsberechnungen. Es scheint hierzulande sehr einfach zu sein, illegal Kasse zu machen, ohne gröbere Konsequenzen befürchten zu müssen.
Es geht noch einfacher. Einige Banken haben ihren Kunden Briefe geschrieben, in denen sie auf ihre angespannte wirtschaftliche Situation hinwiesen und mitteilten, dass sie für die aushaftenden Fremdwährungskredite gerne eine höhere Marge, also mehr an Zinsen kassieren würden. Wer nicht binnen einer Frist von zwei Monaten Widerspruch einlege, erkläre sich mit den höheren Zinsen einverstanden.

Interview: Dr. Kolba - Teil 2

Zustimmung durch Schweigen, ziemlich praktisch für die Unternehmen.
Juristen sprechen in so einem Fall von einer sogenannten Erklärungsfiktion. Das ist aus unserer Sicht in diesem Zusammenhang unzulässig. Wir haben das bis zum Obersten Gerichtshof durchjudiziert. Dieser hat die Klausel in den allgemeinen Bankbedingungen, auf die sich die Banken für solche Manöver gestützt haben, für gesetzwidrig erklärt. Auch in diesem Fall müssten die Geldinstitute die zu Unrecht eingehobenen Beträge an die Konsumentinnen und Konsumenten zurückzahlen. Die Betonung liegt wieder auf müssten.

Wie kann man sie dazu zwingen?
Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Ich würde mir bei geringen Beträgen – wo sich die Konsumenten kaum aktiv melden – eine gerichtliche Abschöpfung des Unrechtsgewinnes zugunsten der klagenden Verbraucherorganisation wünschen. Die kann dann Beträge verteilen bzw. vom Rest, der nicht abgeholt wird, ihre Arbeit finanzieren.

Würde eine Gewinnabschöpfung funktionieren?
Ja, das zeigt das Beispiel "Friedrich Müller". In den Neunzigerjahren hat ein Versandhandelsunternehmen unter dieser Marke Gewinnzusendungen an Hunderttausende – vor allem ältere – Personen verschickt. Man hatte den Eindruck, einen hohen Geldbetrag gewonnen zu haben, und hat diesen Gewinn über eine Mehrwertnummer angefordert. Gewonnen hatte man in der Regel nichts. Das Unternehmen machte aber große Umsätze. 1997 wurde im Konsumentenschutzgesetz in § 5j (heute 5c) verordnet, dass man irreführende Gewinnzusagen einfordern und einklagen kann. Eine Reihe von Adressaten machten davon – mit dem VKI oder einer Rechtsschutzversicherung im Rücken – Gebrauch. Letztlich musste das Unternehmen aufgrund von Gerichtsentscheidungen rund 5 Mio. Euro zahlen. Ab etwa 2007 war es dann mit den Zusendungen in Österreich vorbei. Das Gesetz hatte gewirkt. Ohne Gewinn wird dieses Geschäft nicht betrieben. Ein gutes Beispiel für die Anreizwirkung einer effektiven Gewinnabschöpfung.

Und für höhere Beträge?
Bei höheren Beträgen brauchen wir endlich eine geordnete Gruppenklage. Entwürfe dazu gibt es seit 2007 – nur liegen sie in den Schubladen des Justizministeriums.

Woran liegt es, dass da nichts weiter geht?
Die Wirtschaft blockiert sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene jede Reform in diesen Bereichen. Die Wirtschaftslobby in Europa ist so mächtig, dass es ihr gelingt, einen Zustand aufrechtzuerhalten, in dem es sich auszahlt, Gesetze zu übertreten, weil man keine besonders hohen Strafen zu fürchten hat und den unrechtmäßig erwirtschafteten Gewinn auch noch behalten darf.

Aus den USA hört man immer wieder davon, dass große Unternehmen wegen diverser Verstöße zur Kasse gebeten werden?
Wenn ein Unternehmer in den USA Gesetze übertritt, so muss er eine Sammelklage fürchten, in die automatisch alle Betroffenen einbezogen werden (Opt-out-System). Der Einzelne braucht sich also nicht wie in den von uns angestrengten Verfahren aktiv der Klage anzuschließen. Alle Betroffenen sind automatisch dabei. Darüber hinaus muss das Unternehmen nicht nur den zu Unrecht erwirtschafteten Gewinn herausrücken, sondern auch noch mit einer Strafe rechnen, die in die Millionen gehen kann. Das ist ein so scharfes Schwert, dass sich in den USA Unternehmer dreimal überlegen, ob sie einen Gesetzesverstoß begehen wollen oder nicht.

Wer kann eine solche Sammelklage durchführen?
In den USA darf ein Rechtsanwalt mit den Klienten ein Erfolgshonorar vereinbaren. Er wird für die Geschädigten daher in der Regel kostenlos tätig und verdient erst dann, wenn die Klage mit Urteil oder Vergleich endet und Zahlungen geleistet werden. Dann bekommt er einen Anteil. Dieses System ist ein Anreiz dazu, Sammelklagen zu organisieren und durchzuführen. Das ist sehr wichtig. Gibt es diesen finanziellen Anreiz nicht, ist die Sammelklage nur totes Recht.

Der VKI hat in den letzten Jahren Sammelinterventionen gestartet.
Das hat sich aus der Situation heraus entwickelt, dass Musterprozesse bei Massenschäden dann keinen Sinn machen, wenn derweilen die Ansprüche der Geschädigten, die nicht beteiligt sind, verjähren. Der VKI läßt sich Ansprüche von Geschädigten daher abtreten und klagt sie bei Gericht ein – meist unterstützt von einem Prozessfinanzierer. Dieser Druck der Masse führt dann immer wieder dazu, dass der Prozessgegner für einen Vergleich zu gewinnen ist. Da haben dann alle etwas davon: Die Geschädigten bekommen einen Teil ihres Schadens ersetzt, der Beklagte hat aber dann auch eine gewisse Garantie, dass er einen Problemfall zu einem Ende bringt.

Was gibt es an dem Verfahren auszusetzen?
Der Haken an dieser Art der Sammelklage ist, dass man mangels gesetzlicher Grundlagen mit dem Gegner mitunter jahrelang darüber streiten muss, ob eine derartige Sammelklage überhaupt zulässig ist. Dieses Spiel auf Zeit kann dazu führen, dass Geschädigte dann bereits verstorben sind oder sich die Zeugen kaum mehr daran erinnern, was seinerzeit passiert ist. Eine rasche, zügige, kostenökonomische Lösung sieht anders aus; aber immerhin hat der VKI ein Vehikel konstruiert, das bei Massenschäden für Konsumenten die Chance auf einen teilweisen Ausgleich bietet.

VKI-Erfolgsbilanz (2011 - 2014)

2011

72 Musterprozesse 313.000 €
35 Verbandsklagen    4 Mio. €
3 Sammelaktionen  
   AvW (600 Geschädigte)
   (laut Strafurteil, Konkurs anhängig, Musterprozess
   gewonnen)  
300.000 €
   Listerien (8 Geschädigte)
   (Vergleich in Sammelklage)
  76.000 €
   Snowball (26 Geschädigte)
   (Vergleich mit Bank)
300.000 €
30 sonstige Interventionen   11.400 €
  > 5 Millionen Euro

 

2012

59 Musterprozesse 160.000 €
43 Verbandsklagen 4 Mio. €
2 Sammelaktionen  
   Papierrechnungsentgelt (700 Geschädigte) 20.000 €
   Costa Concordia (40 Geschädigte)
   (davon 400.000 € extern durch VKI-Aktion)
852.000 €
35 Interventionen 18.600€
  > 5 Millionen Euro

 

2013

73 Musterprozesse 202.600 €
42 Verbandsklagen 4 Mio. €
3 Sammelaktionen  
   AWD (2.500 Geschädigte) 10 Mio. €
   FWK (16 Geschädigte) 350.000 €
   PIP (73 Geschädigte)
   (weitere Zivilverfahren anhängig)
262.500 €
5 Interventionen 10.000 €
  > 14,8 Millionen Euro

 

2014

51 Musterprozesse 204.000 €
45 Verbandsklagen 4 Mio. €
3 Sammelaktionen  
   Holland-Fonds (600 Geschädigte)
   (Aktion läuft noch)
9,7 Mio. €
   Santander (4.700 Geschädigte)
   (Schätzung)
5,5 Mio. €
   Zahlscheinentgelt (8.400 Teilnehmer)
   (Gesamtforderung)
830.000 €
Verbraucherschlichtung (235 Geschädigte)
(vorläufige Schätzung)
10 Mio. €
  > 30,2 Millionen Euro

 

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