Herr Günter D. schreibt uns am 12.2.2026: „Guten Tag. Ich frage mich, ob es noch immer Menschen gibt, die auf so etwas reinfallen und ihr Geld sinnlos für so etwas hergeben.“
Münzkontor: Kupferplakette mit Goldauflage
Konsument:innen berichten uns über Werbung des Münzkontors. Gegen dieses Unternehmen sind wir schon einmal erfolgreich vor Gericht gezogen.
„In Erinnerung an den guten, alten Schilling“
Er hat seinem Mail ein Foto beigelegt (siehe unten). Es zeigt die Werbung des Österreichischen Münzkontors. Die Überschrift: „In Erinnerung an den guten, alten Schilling“. Abgebildet sind sechs berühmte Söhne Österreichs (Mozart, Daffinger, Schrödinger, Freud, Böhm von Bawerk, Otto Wagner). Ihre Portraits zierten früher Schilling-Banknoten. Das Münzkontor hat Abwandlungen dieser Abbildungen auf Kupferplättchen geprägt und die mit einer dünnen Goldauflage überzogen. Der Preis: knapp 100 Euro. Das Format: jeweils 3 mal 7 cm. Als Extrazuckerl gibt es ein Blutdruckmessgerät dazu. „Große Nachfrage erwartet. Jetzt bestellen!“
Münzkontor ist ein alter Bekannter
Das Österreichische Münzkontor (eine Marke der HMK V AG) hat seinen Sitz in Kreuzlingen in der Schweiz. Das Unternehmen ist für uns ein alter Bekannter. Wir sind 2019/2020 gegen den Münz- und Medaillenanbieter vor Gericht gezogen – damals wegen irreführender Werbung und Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.
Das Münzkontor bewarb Münzen und Medaillen als wertsteigernde Anlagen, obwohl der Materialwert weit unter dem Verkaufspreis lag. Durch eine einmalige Bestellung wurde automatisch ein Sammlerservice ausgelöst. Viele – häufig ältere Menschen – erhielten dann laufend ungewollt Münzen und konnten sie nur durch rechtzeitige Rücksendung loswerden. Der Oberste Gerichtshof stufte diesen Sammlerservice als „aggressiv“ und „unlauter“ ein.
"Papa bekommt eine extra große Kerze aufs Grab"
Mit dem Urteil konnten wir Rückzahlungen erwirken. „Ich hätte“, schrieb uns damals eine Betroffene, „nicht im Traum daran gedacht, jemals noch eine Abgeltung für diese Münzen zu bekommen. (…) Ich werde die Rückzahlung in der Familie aufteilen und mein Papa bekommt auch eine extra große Kerze aufs Grab gestellt. Er ist dieser Firma auf den Leim gegangen.“ Und in einem anderen Dankschreiben lesen wir: „Im Namen meines 101-jährigen Großvaters bedanke ich mich herzlich für ihren Einsatz gegen die Methoden des Münzkontors. Mein Großvater freut sich sehr über den Vergleich!“
Weiterhin Anfragen zum Münzkontor
Urteil und Rückzahlung liegen nun mehrere Jahre zurück. Doch auch danach erreichen uns Anfragen Betroffener zum Münzkontor - zu anderen, aber ähnlichen Produkten, so etwa zu Sonderprägungen "Mein Österreich", "Staatsvertrag von Österreich", "Europas Wahrzeichen", "EU-Hauptstädte".
Kupferwert bei ca. 0,57 Euro
Kundin K.F. schreibt 2025 an das Münzkontor: „(…) dass bei diesen Kupfermünzen der Kupferwert bei ca. 0,57 Euro für die 6 Stück liegt. Der Goldgehalt ist weder im Prospekt noch im ‘Zertifikat‘ angegeben, (…). Ich habe für diese Produkte keine aktuellen Angebote gefunden und nehme an, dass der Sammlerwert bei null liegt.“
"Wertangaben in Auktionskatalogen"
Das Münzkontor antwortet: „Wir verfügen leider über kein Verzeichnis, um eine genaue Wertschätzung verschiedener Sammlerstücke anzugeben. Differenzierte Wertangaben finden sich in den Auktionskatalogen von Banken bzw. Auktionshäusern. Auch können wir Ihnen keine genaue Adresse für Ankäufe von Münzen oder Medaillen nennen, da wir diesbezüglich mit keiner Firma bzw. speziellen Geschäftsstelle zusammenarbeiten.“

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