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Werbung an Volksschulen: “Mitteilungsheft” verboten - Oberlandesgericht Wien gibt VKI-Klage Recht

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Keine Werbung in Mitteilungsheften von Volksschülern: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Young Enterprises Media GmbH geklagt, weil sie ein "Mitteilungsheft" mit viel Werbung für Volksschulen bereitstellt. Vor dem Oberlandesgericht Wien klagte der VKI auf Verbot dieser Werbeform ein und bekam Recht. Das Urteil ist – Stand 11/2014 - nicht rechtskräftig.

Gratis-Werbe-Mitteilungsheft auf Anforderung

Die Young Enterprises Media GmbH ist auf Werbung an Schulen spezialisiert. Unter anderem gibt das Unternehmen jeweils zu Schulbeginn ein sogenanntes "Mitteilungsheft“ heraus, das Volksschulen auf Anforderung gratis zur Verfügung gestellt wird. Das Heft enthält viele teils auffällige, ganzseitige Inserate. Volksschüler, die das Heft benutzen, sind damit den Werbebotschaften wiederholt ausgesetzt und werden von ihnen beeinflusst.

Aggressive und unzulässige Werbung

Bereits in der Vergangenheit hatte sich der VKI vor dem Handelsgericht Wien für ein Verbot dieser Form von Marketing ausgesprochen. Das Gericht sah damals zwar die Schule nicht als "werbefreien Raum" an, beurteilte aber den Umfang – 19 Seiten Inserate bei 41 Seiten ohne Anzeigen – als aggressive und damit unzulässige Werbung. Dagegen hat der VKI nun erfolgreich Berufung geführt: Das OLG Wien untersagte jegliche Werbung in Mitteilungsheften, die an Volksschüler verteilt werden – unabhängig davon, wie viele Seiten tatsächlich Inserate enthalten.
Lesen Sie auch: Werbung in Mitteilungsheften - VKI klagt Werbeagentur, Werbung an Volksschulen - VKI-Klage erfolgreich, Raiffeisen Schulsponsoring - Schule als Werbeschild

Kinder üben Druck auf Eltern aus

"Die Kinder üben – umgarnt durch die Werbung – einen unzulässigen Verkaufsdruck auf ihre Eltern aus“, erklärt VKI-Juristin Mag. Ulrike Docekal. „Man kann daher von einer aggressiven Geschäftspraxis sprechen.“ Das durchschnittliche Volksschulkind, so die Expertin, erkenne das Mitteilungsheft nicht von vornherein als Werbung, sondern stufe es primär als Schulutensil ein. Umso mehr, als die Hefte direkt durch das Lehrpersonal verteilt würden.

Wenig Geld für die Schulen

Für Schulen seien solche und ähnliche Werbeaktivitäten im Übrigen keineswegs – wie manchmal behauptet – ein gutes Geschäft. "Im Gegenteil“, so Docekal. "Die Schulen bekommen für diese Marketingmaßnahmen entweder gar nichts oder ein Butterbrot. Eine Diskussion darüber, wie man das Überhandnehmen von Werbung an Schulen besser reglementieren könnte, wäre dringend wünschenswert.“

Die Klage wurde im Auftrag des Sozialministeriums eingebracht. Das Urteil ist - Stand 11/2014 - nicht rechtskräftig. Lesen Sie die juristischen Hintergründe: Keine Werbung in Mitteilungsheften von Volksschülern

Leserbrief: Box zur Schuleinschreibung

Eine Leserin berichtet uns folgendes:

Ich bin Mutter von zwei schulpflichtigen Kindern (1. und 3. Klasse) und Obfrau des Elternvereins an unserer Volksschule. Die Mitteilungshefte, um die es in dem Artikel geht, sind uns auch schon unangenehm aufgefallen; aber ich möchte hier von einer anderen Sache berichten, die mich sehr empört hat:

Box für Schuleinschreibung

Zurzeit findet an unserer Volksschule die Schuleinschreibung statt. Die künftigen Schüler erhalten dabei eine kleine Box, auf die sie natürlich sehr stolz sind. Mit der gehen sie nach Hause und untersuchen dann ihre Schätze. Darin ein Stift, ein Saft und natürlich Werbung für Verschiedenstes, das Schulanfänger (angeblich) brauchen. Mein Erstklässler hat diese letztes Jahr auch erhalten, die Werbung hab ich gleich entfernt. Er hat sich über Saft und Stift gefreut.

Pixi-Buch: "Mit Sicherheit viel Spaß rund um die Schule“

Aber, wie mir eine Mutter eines künftigen Schülers erzählt hat, ist heuer noch etwas Zusätzliches drinnen. Ein Pixi-Buch mit dem verheißungsvollen Titel: „Mit Sicherheit viel Spaß rund um die Schule“. Als Mutter denkt man sich im ersten Moment: Ah, nett; bestimmt etwas zum Thema Schulweg und Verhalten im Straßenverkehr und liest das Büchlein den begeisterten Kindern als Gutenachtgeschichte vor.

Und wundert sich zunächst, was die Protagonistin so erlebt am ersten Schultag. Wenn man weiter liest, ärgert man sich und ich persönlich halte es für eine bodenlose Frechheit: Die Quintessenz der Geschichte ist nämlich, dass die künftige Schülerin in ihrer Schultüte ein Handy findet (natürlich nur für ihre Sicherheit) und tags darauf mit ihrer Mutter in die Bank fährt, da sie jetzt als „Große“ auch noch ein Bankkonto mit Bankomatkarte bekommt, weil sie ja ab sofort Taschengeld (direkt aufs Konto) bekommt und sich mit der Karte jederzeit kleine Geldbeträge abheben kann (für Notfälle, was sonst, natürlich nicht für Süßigkeiten, sonst wär’s ja nicht „pädagogisch wertvoll“…).

Käsebrot mit Bankomatkarte kaufen

Am Ende des Büchleins geht das Mädchen nach der Schule mit seinem Freund ein Käsebrot kaufen – weil der seine Jause vergessen und Hunger hat. Natürlich ein Notfall. Nach der Schule wartet ja keine Mutter mit dem Mittagessen auf das arme Kind, da muss eine Sechsjährige ihm noch schnell eine Käsebrot kaufen und mit ihrer Bankomatkarte bezahlen. Hinten auf dem Buch ist das Logo der BAWAG/P.S.K. drauf.

Ich bin empört, dass Banken in der Weise auf Schulanfänger losgehen um sie möglichst früh als "Geldbringer“, sprich Kunden, zu gewinnen.

Box für Fünfjährige

Diese Box nehmen Fünfjährige mit nachhause, ein Jahr vor Schuleintritt. Die Intention ist klar: früh genug geben, damit die Kinder dann schon zum Schulbeginn das Handy haben und den Eltern den Eindruck vermitteln, das wäre eine Frage der Sicherheit.

Und ein Konto…? Ein sechsjähriges Kind, das noch keine Vorstellung von Mengen und Geld hat ….?

Da kämpft man auf der einen Seite mit Themen wie Schuldenfalle und Suchtverhalten von Jugendlichen und auf der anderen Seite wird sowas verteilt…? Ist ja schön und gut, dass Firmen als Sponsoren im Bildungswesen auftreten, aber hier ist eine Grenze überschritten. Das geht zu weit! Was es bewirkt, wenn (erwachsene) Studenten in Hörsälen namens „Red Bull“ unterrichtet werden, ist das Eine. Die sind zumindest erwachsen und (hoffentlich) reflektiert. Aber diese Form der Werbung auf 5 - 6-jährige Kinder (und ihre Eltern) loszulassen….?!

Ich finde, das ist eine bodenlose Frechheit, Werbung in der Form an 5 bis 6-jährige zu verteilen (bei der Schuleinschreibung sind die Kinder ja großteils erst fünf Jahre alt)!

Von der Firma Karli Printi GmbH

Diese Box wird von der Firma Karli Printi GmbH produziert und an Volksschulen verschickt. Die Box versucht seriös auszusehen. Das liegt an der beigelegten Lebensmittelpyramide, wie sie vom Gesundheitsministerium empfohlen wird, mit Logo des Ministeriums.

Unsere Direktorin hat die Firma nun kontaktiert und gebeten, man möge unsere Schule von der Versandliste streichen und künftig nichts mehr zuschicken. Die Schulleiterin einer Nachbargemeinde macht es ebenso.

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