Keine Werbung in Mitteilungsheften von Volksschülern: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Young Enterprises Media GmbH geklagt, weil sie ein "Mitteilungsheft" mit viel Werbung für Volksschulen bereitstellt. Vor dem Oberlandesgericht Wien klagte der VKI auf Verbot dieser Werbeform ein und bekam Recht. Das Urteil ist – Stand 11/2014 - nicht rechtskräftig.
Gratis-Werbe-Mitteilungsheft auf Anforderung
Die Young Enterprises Media GmbH ist auf Werbung an Schulen spezialisiert. Unter anderem gibt das Unternehmen jeweils zu Schulbeginn ein sogenanntes "Mitteilungsheft“ heraus, das Volksschulen auf Anforderung gratis zur Verfügung gestellt wird. Das Heft enthält viele teils auffällige, ganzseitige Inserate. Volksschüler, die das Heft benutzen, sind damit den Werbebotschaften wiederholt ausgesetzt und werden von ihnen beeinflusst.
Aggressive und unzulässige Werbung
Bereits in der Vergangenheit hatte sich der VKI vor dem Handelsgericht Wien für ein Verbot dieser Form von Marketing ausgesprochen. Das Gericht sah damals zwar die Schule nicht als "werbefreien Raum" an, beurteilte aber den Umfang – 19 Seiten Inserate bei 41 Seiten ohne Anzeigen – als aggressive und damit unzulässige Werbung. Dagegen hat der VKI nun erfolgreich Berufung geführt: Das OLG Wien untersagte jegliche Werbung in Mitteilungsheften, die an Volksschüler verteilt werden – unabhängig davon, wie viele Seiten tatsächlich Inserate enthalten.
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Kinder üben Druck auf Eltern aus
"Die Kinder üben – umgarnt durch die Werbung – einen unzulässigen Verkaufsdruck auf ihre Eltern aus“, erklärt VKI-Juristin Mag. Ulrike Docekal. „Man kann daher von einer aggressiven Geschäftspraxis sprechen.“ Das durchschnittliche Volksschulkind, so die Expertin, erkenne das Mitteilungsheft nicht von vornherein als Werbung, sondern stufe es primär als Schulutensil ein. Umso mehr, als die Hefte direkt durch das Lehrpersonal verteilt würden.
Wenig Geld für die Schulen
Für Schulen seien solche und ähnliche Werbeaktivitäten im Übrigen keineswegs – wie manchmal behauptet – ein gutes Geschäft. "Im Gegenteil“, so Docekal. "Die Schulen bekommen für diese Marketingmaßnahmen entweder gar nichts oder ein Butterbrot. Eine Diskussion darüber, wie man das Überhandnehmen von Werbung an Schulen besser reglementieren könnte, wäre dringend wünschenswert.“
Die Klage wurde im Auftrag des Sozialministeriums eingebracht. Das Urteil ist - Stand 11/2014 - nicht rechtskräftig. Lesen Sie die juristischen Hintergründe: Keine Werbung in Mitteilungsheften von Volksschülern