Wer seine jährliche Versicherungsprämie in mehreren Teilen abstottert, muss mehr bezahlen. Ein neues Urteil des Obersten Gerichtshofes verlangt hier mehr Transparenz.
Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) haben die Wüstenrot Versicherung geklagt und vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gewonnen. Es geht um das Kleingedruckte – konkret um eine Klausel zum sogenannten Unterjährigkeitszuschlag in den Versicherungsbedingungen. Wer die Prämie nicht am Beginn des Versicherungsjahres zur Gänze sondern monatlich, viertel- oder halbjährlich (somit unterjährig) abstottert bezahlt in manchen Sparten den Unterjährigkeitszuschlag. Der Zuschlag verteuert die Versicherungsprämie. Der Oberste Gerichtshof gibt dem VKI in einem Urteil Recht und beurteilt eine Klausel als gesetzwidrig. Rückforderungen sind aus Sicht des VKI möglich.
Im Folgenden Fragen und Antworten (FAQ) zum aktuellen Gerichtsurteil:
Welche Fälle sind vom OGH-Urteil betroffen?
Die Wüstenrot Versicherungs AG verwendete in ihren Versicherungsbedingungen zu bestimmten Lebensversicherungen ab 1997 folgende Regelung zum Unterjährigkeitszuschlag:
§ 4 Was ist bei der Beitragszahlung wichtig?
(1) Die Beiträge sind Jahresbeiträge sowie einmalige Beträge, die für uns kostenfrei zu bezahlen sind.
(2) Die laufenden Jahresbeiträge können Sie nach Vereinbarung auch in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten, dann jedoch mit Zuschlägen bezahlen.
Von 2006 bis 2007 wurde eine ähnliche Regelung in Versicherungsbedingungen verwendet.