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Kleinkind mit Helm sitzt neben Dreirad auf einer Straße, Bäume im Hintergrund
Wer übernimmt die Kosten bei Unfällen von Kindern oder anderen nicht Erwerbstätigen? Bild: Miljan Živković/stock.adobe.com

Unfälle: Deckungslücken erkennen und privat absichern

Ein Sturz vom Klettergerüst, ein Fahrradunfall oder Stolpern über den Gartenschlauch: Ein Augenblick der Unachtsamkeit genügt, und schon ist etwas passiert! Wir informieren Sie, wer die Kosten übernimmt, wenn Kinder oder andere nicht erwerbstätige Personen verunglücken. 

Unfälle: etwa 70 bis 80 Prozent geschehen in der Freizeit

Ein Augenblick entscheidet und schon kann ein Unfall geschehen sein. Wer übernimmt die Kosten, wenn Kindern oder anderen nicht erwerbstätigen Personen etwas passiert? Die gesetzliche Unfallversicherung? Nein. Hausfrauen und -männer, Kinder vor dem verpflichtenden Kindergartenjahr und Pensionist:innen fallen nicht in den Geltungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn diese schützt in Österreich erwerbstätige Personen (unselbstständig oder selbstständig), Mitglieder freiwilliger Hilfsorganisationen, Schüler:innen, Studierende und Kinder im Pflichtkindergartenjahr im Rahmen ihrer Tätigkeit.

Versichert oder nicht?

Kinder vor Schuleintritt

  • Vor dem Pflichtkindergartenjahr: Kein Schutz durch gesetzliche Unfallversicherung, egal, ob der Kindergarten besucht wird oder nicht.
  • Pflichtkindergartenjahr: Schutz durch Unfallversicherung der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt). 

Was ist versichert? 

Unfälle im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit Kindergartenbesuchen, etwa bei Wandertagen, Ausflügen, während Erziehungs- und Betreuungszeiten.

Schulkinder

Die gesetzliche Pflichtversicherung bei der AUVA deckt
• Unfälle in der Schule und auf dem Schulweg.
• Unfälle bei Projekt- oder Schulsportwochen.
Nicht versichert sind
Unfälle in der Freizeit, zu Hause und beim (privaten) Sport. Die Krankenversicherung deckt Behandlungskosten, nicht jedoch Folgeschäden.

Erwachsene

Damenschuhe auf Parkettboden, die Trägern fädelt in Verlängerungskabel, das am Boden liegt ein.
Nicht erwerbstätigen Personen haben keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Privat vorsorgen! Bild: 73kPx/stock.adobe.com

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt

  • Unfälle bei der Arbeit und am Arbeitsweg, wobei
    dieser über Kindergarten und Schule führen darf.
  • Arbeitsunfällen gleichgestellte Ereignisse, wie etwa Rettung von Menschen aus Lebensgefahr.
  • Berufskrankheiten.

Achtung: Nicht erwerbstätige Personen haben keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Das gilt für haushaltsführende Personen und Pensionist:innen, etwa bei bleibender Invalidität infolge von Freizeitunfällen. Vorsorge durch private Unfallversicherung ist nötig!

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