Unfälle: etwa 70 bis 80 Prozent geschehen in der Freizeit
Ein Augenblick entscheidet und schon kann ein Unfall geschehen sein. Wer übernimmt die Kosten, wenn Kindern oder anderen nicht erwerbstätigen Personen etwas passiert? Die gesetzliche Unfallversicherung? Nein. Hausfrauen und -männer, Kinder vor dem verpflichtenden Kindergartenjahr und Pensionist:innen fallen nicht in den Geltungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn diese schützt in Österreich erwerbstätige Personen (unselbstständig oder selbstständig), Mitglieder freiwilliger Hilfsorganisationen, Schüler:innen, Studierende und Kinder im Pflichtkindergartenjahr im Rahmen ihrer Tätigkeit.
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