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Autopfandleihe: 90 Prozent Zinsen zu hoch - Urteil gegen Intransparenz

Der VKI klagte einen Autopfandleiher wegen intransparenter Darstellung der Zinslast für den Kreditnehmer. Das Landesgericht Linz urteilte, dass Zinsen in Höhe von 90 Prozent und mehr als sittenwidrig anzusehen sind. Außerdem müssten auch Autopfandleiher die Schutzbestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes einhalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der beklagte Autopfandleiher (AA Autopfandleihe GmbH) verwendete eine Zinstabelle, in der die Zinsen numerisch (also nicht prozentuell) und pro Monat (also nicht pro Jahr) angegeben wurden, z.B. für ein 300 Euro-Darlehen Zinsen in der Höhe von 22,50 Euro. Rechnet man diese monatlich anfallenden Zinsen von 22,50 Euro hoch, ergibt dies letztlich 270 Euro oder umgerechnet einen Jahreszinssatz von 90 Prozent – inklusive weiterer Nebengebühren sogar bis zu 99 Prozent.

90 Prozent Zinsen sind sittenwidrig

Der VKI kritisierte sowohl die intransparente Darstellung als auch die Höhe der Zinsen. Das Gericht folgte der Rechtsmeinung des VKI: Für den durchschnittlichen Kunden sei eine Berechnung des "effektiven" Jahreszinssatzes anhand der Tabelle des beklagten Pfandleihers ohne Taschenrechner kaum möglich. Die gewählte Aufmachung der Zinsentabelle verschleiere daher die tatsächliche Zinslast. Zudem sei auch die Höhe des Zinssatzes sittenwidrig.

Auto weiterbenutzt: Schutzbestimmungen greifen

Weiters entschied das Gericht, dass in diesem Fall auch die Schutzbestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes zu tragen kommen. Im Normallfall ist dieses nicht auf Kreditverträge anwendbar, bei denen der Kreditnehmer nur mit einer dem Kreditgeber übergebenen Sache haftet. Bei der AA Autopfandleihe GmbH war es aber üblich, dass das verpfändete Auto weiterhin bei den Kreditnehmern blieb.

Das Unternehmen warb sogar damit, dass die Kreditnehmer ihre Kraftfahrzeuge weiterbenützen durften. Da die Autos folglich nicht dem Pfandleiher übergeben wurden, kommt die Ausnahme des Verbrauchergesetzes hier nicht zur Anwendung.

14 Tage Rücktrittsrecht, Angabe des Effektivzinssatzes

Vielmehr hat in solchen Fällen auch der Pfandleiher die gesetzlichen Schutzbestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes einzuhalten. Kunden steht daher ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu. Für Anbieter wiederum gelten erweiterte vorvertragliche Informationspflichten sowie die Pflicht, den Effektivzinssatz auszuweisen.

"Endlich bestätigt ein Gericht, dass sich auch Pfandleiher an die gesetzlichen Regeln halten müssen und nicht Zinsen in beliebiger Höhe verlangen können", so Dr. Beate Gelbmann, zuständige Juristin im Bereich Recht des VKI. "Zinsen müssen transparent angegeben werden. Jahreszinsen in Höhe von 90 Prozent sind jenseitig."

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