Mit dem Urteil zum Zahlscheinentgelt zog der Oberste Gerichtshof einen Schlussstrich unter einen jahrelang vom VKI geführten Rechtsstreit. Konsumenten können sich nun an einer Sammelaktion zur Rückforderung der von Unternehmen unrechtmäßig kassierten Entgelte beteiligen.
Die Praxis war beliebt: Konsumenten, die ihre Rechnungen anstatt per Einzugsermächtigung oder Lastschrift lieber per Zahlschein begleichen wollten, wurden dafür mit einer Gebühr bestraft. Zwischen zwei und fünf Euro betrug in der Regel das "Körberlgeld", das von Firmen verschiedenster Branchen jahrelang verbotenerweise einkassiert wurde. Damit ist nun Schluss, der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Zahlscheinentgelt (im Volksmund Zahlscheingebühr genannt) endgültig für unrechtmäßig erklärt.
Klage gegen T-Mobile
Das Verbot, bestimmte Zahlungsinstrumente mit besonderen Entgelten zu belegen, gilt in Österreich eigentlich bereits seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) am 1.11.2009. Bereits im Jahr 2010 hatte der VKI im Auftrag des Sozialministeriums gegen T-Mobile geklagt und zunächst vor dem Handelsgericht Wien und dann vor dem Oberlandesgericht Wien recht bekommen. Die Revision von T-Mobile gegen dieses Urteil wurde nun vom Obersten Gerichtshof (OGH) zurückgewiesen.
Zahlscheingebühr unrechtmäßig
Der OGH verurteilte die Firma zur Unterlassung entsprechender Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Unrechtmäßigkeit der Zahlscheingebühr ist somit amtlich und sie gilt – kraft Gesetzes – nicht nur für T-Mobile, sondern für alle Unternehmen wie etwa Versicherungen. Letztere haben häufig Zahlscheinentgelte verlangt und sich dabei auf eine rechtliche Spezialsituation berufen. Der OGH hat diese Frage ebenfalls mitentschieden und die Gültigkeit des ZaDiG auch für derartige Fälle bestätigt.
VKI-Sammelaktion: Zahlscheinentgelte rückfordern
Damit ist der Weg frei für eine vom VKI initiierte Sammelaktion zur Rückforderung von nach dem 1.11.2009 unrechtmäßig eingeforderten Zahlungsentgelten. Beteiligen können sich allerdings nur Privatpersonen. "Für betroffene Firmen ist die Wirtschaftskammer zuständig", stellt der Leiter des Bereiches Recht im VKI, Dr. Peter Kolba, klar. Der Rücklauf ist rege. Bis Redaktionsschluss haben deutlich über 2.000 Personen an der Aktion teilgenommen.
Der VKI wird bei den betroffenen Firmen auf Erfüllung drängen. Unter den "Zahlscheingebühr-Sündern" machen Telekommunikationsunternehmen und Versicherungen den Löwenanteil aus. Darüber hinaus kassierten vor allem Banken, Energieversorger, Hausverwaltungen, der Versandhandel und Zeitschriftenverlage.
VKI-Sammelaktion: Rückforderung von Zahlscheinentgelten |