Teure Mountainbikes: KTM hatte Händler aufgefordert, Rabattaktionen zu beenden und mit Lieferstopp und Vertragskündigung gedroht.
Wie die BWB auf ihrer Webseite erklärt (KTM: 112.000 Euro Kartellstrafe), hatte der Fahrradhersteller u.a. Händler aufgefordert, bestimmte Rabattobergrenzen einzuhalten, Aktionen mit höheren Rabatten zu beenden und KTM-Fahrräder von allgemeinen Rabattaktionen auszunehmen.
Weg mit den Rabatten
Die wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen betrafen Mountainbikes der Klasse Ultra und dauerten vom März 2012 bis März 2013. Solche Vorgaben schränken den freien Wettbewerb ein und führen zu höheren Preisen für Kunden. Geschädigte Kunden könnten theoretisch Schadenersatz fordern, was aber in der Praxis sehr schwierig sein dürfte.
Hausdurchsuchung
KTM ist bei der Geldbuße noch einigermaßen billig weggekommen. Das Gericht hatte als mildernd anerkannt, dass KTM den Sachverhalt außer Streit gestellt und bei der Aufklärung kooperiert habe. Die Entscheidung ist rechtskräftig. 2014 hatte die BWB bei KTM und der Tochtergesellschaft BTM Bike Trading GmbH Hausdurchsuchungen durchgeführt. Auslöser der Ermittlungen war 2013 eine verdächtige Formulierung in einem österreichischen Webshop. Die Razzien wurden damals vom Obersten Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht angeordnet.
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