Zum Inhalt

Samsonite-Koffer: solide Ignoranz - Produkhaftungsgesetz

"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um Samsonite. Als ein kaputter Koffer eine Kundin an der Hand verletzte, blockte das Unternehmen Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz ab.

Ein Samsonite-Koffer, der zwischen den Stoßstangen zweier New Yorker Taxis eingeklemmt wird und dies offenbar unbeschadet übersteht, bestärkt das Vertrauen in die bekannte Marke und ist natürlich ein Kaufanreiz für Personen, die beruflich viel unterwegs sind. Auch wenn – ganz nach dem Muster der Firma Apple, die jährlich „das beste iPhone, das wir je gebaut haben“ präsentiert – folgender unverbindliche Satz neben dem Foto steht: „Cosmolite – Diese Koffer sind einfach die stärksten und leichtesten, die Samsonite je hergestellt hat.“

Abgerissener Handgriff

So gesehen ist es wohl einfach Pech, wenn das gute Stück eines Tages zerbeult und mit abgerissenem Handgriff auf dem Gepäckförderband des Flughafens daherkommt, und letztlich ein Problem der Fluglinie. Das meint sinngemäß jedenfalls die Firma Samsonite bzw. deren Versicherungsvertretung – was auch nachvollziehbar wäre, hätte der Vorfall nicht noch gravierende persönliche Konsequenzen für die Eigentümerin des Koffers gehabt. Beim Versuch, den Reißverschluss zu öffnen, zog sich Frau Rieder nämlich eine mehrere Zentimeter lange, tiefe Schnittverletzung am Ballen der rechten Hand zu. Starke Schmerzen, zwei Operationen und in Summe fast sechs Monate Krankenstand waren die Folge. Schuld war ein messerscharfes Metallstück, das als Rest des abgerissenen Griffes zurückgeblieben, aber nicht ständig sichtbar war, weil es – je nach Lage des Koffers – in die Halterung hinein- oder aus ihr herausrutschte.

Außergerichtliche Einigung versucht

Frau Rieder wollte nun – auch, um andere mögliche Betroffene zu warnen – die Firma Samsonite in die Pflicht nehmen. Mit anwaltlicher Unterstützung und unter Berufung auf das Produkthaftungsgesetz versuchte sie, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Das einzige Ergebnis war Samsonites Angebot, den Koffer in Kulanz kostenlos zu reparieren, sonst blockte das Unternehmen völlig ab. Mittlerweile ist der Fall gerichtsanhängig, der Ausgang noch offen. Bedauerlich nur, dass es überhaupt so weit kommen musste bei einem Unternehmen, das auf seiner Homepage so viel Wert auf den Kontakt mit der „Community“ legt und nicht müde wird, die Robustheit seiner Produkte anzupreisen.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.

Mehr Beispiele für negative Erfahrungen von Verbrauchern lesen Sie

Haben auch Sie bereits gute oder schlechte Erfahrungen mit Unternehmen gemacht? Schreiben Sie uns!

  • Abonnenten: Als registrierter User von konsument.at können Sie Ihre Erlebnisse in unseren Foren posten.
  • Keine Abonnenten: Sind Sie nicht registriert, dann schreiben Sie Ihre Erfahrungen bitte an leserbriefe@konsument.at oder bestellen ein KONSUMENT-Abo bzw. eine Online-Tageskarte, um in den Foren posten zu können.

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Online-Glücksspiel: Was ist legal?

Online-Glücksspiel: Was ist legal?

Im österreichischen Glücksspielgesetz ist ein Quasi-Monopol definiert, wonach nur teilstaatliche Betreiber auch für das Glücksspiel im Internet Konzessionen bekommen.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang