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Geldanlage: Klage gegen MPC in Hamburg zugelassen - VKI hilft geschädigten Österreichern

Wenn österreichische Kunden gerichtlich gegen ein ausländisches Unternehmen vorgehen wollten, hatten sie bislang kaum eine Chance. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wird nun erstmals ein Unternehmen in Deutschland nach dem deutschen Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) klagen.

Es geht um Schiffs- und Immobilienfonds des Emissionshauses MPC Münchmeyer Petersen Capital AG (MPC) in Hamburg. Der Gesamtschaden beträgt etwa 170 Mio Euro; betroffen sind rund 2500 geschädigte österreichische Anlegerinnen und Anleger.

Klage in Deutschland zulässig

Das Landgericht Hamburg hat nun für zulässig erklärt, dass Österreicher durch das deutsche Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) Rechtsschutz in Deutschland suchen. Dabei kann österreichisches Recht angewendet werden. Ein entsprechender Beschluss des Landgerichtes Hamburg ist rechtskräftig. Nun werden weitere solche Musterklagen - inbesondere zu Hollandfonds sowie zu den Schiffsfonds Reefer I und Reefer II - vorbereitet.

Verluste statt Erträge

Der Hintergrund: Kunden hatten durch Geldanlage Verluste erlitten. Der VKI unterstützt – wir haben mehrfach berichtet - eine Klage von 13 österreichischen Anlegern gegen

  • das Hamburger Unternehmen MPC
  • deren Tochterunternehmen CPM (Österreichtochter) und
  • TVP (Treuhänder bei den Fonds)
  • leitenden Personen Dr. Axel Schröder, Ulrich Oldehaver, Ulf Holländer und Hanno Weiss.

Klage auf Schadenersatz

Die Klage zielt auf Schadenersatz. Es geht um Schäden, die durch Prospektfehler beim Vertrieb des "geschlossenen Fonds" Hollandimmobilien Nr. 47 in Österreich verursacht wurden. Diese Fonds hatten statt die versprochenen Erträge zu liefern Verluste erwirtschaftet. Den Kunden aber war, so die Position des VKI, bei der Beratung nicht vermittelt worden, dass es sich um eine riskante Form der Geldanlage handelt.


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