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Konsumentenschutz

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Amtsgeheimnis - Das Schweigen der Ämter


Als Bürger haben Konsumenten wenig Rechte auf Information: Behörden haben einen großen Spielraum, Auskünfte zu verweigern. Das politische Versprechen, das Amtsgeheimnis abzuschaffen, ist seit Jahren nicht eingelöst.

VKI-Geschäftsführer Floss: Konsumenten-<br>information notwendiger denn je - Langfristige Absicherung des VKI nötig


Seit den 1960er-Jahren vertritt der VKI die Interessen österreichischer Verbraucherinnen und Verbraucher. Inhalte und Aufgaben haben sich stark gewandelt. „Was sich nicht geändert hat, ist unser Anspruch nach Unabhängigkeit sowie der Verzicht auf Werbeeinschaltungen in unserem Testmagazin KONSUMENT“, sagt VKI-Geschäftsführer Franz Floss, der mit Ende September nach mehr als 40 Jahren Tätigkeit im VKI in den Ruhestand geht.

E-Banking: P.S.K. - Unzulässige Klauseln


Der VKI ging gegen mehrere Klauseln in den AGB für E-Banking der BAWAG P.S.K. vor. Im Vordergrund standen zu weit gehende Sorgfaltspflichten der Kunden. Damit versuchte das Unternehmen das Risiko bei Missbrauch auf die Konsumenten abzuwälzen. Der Oberste Gerichtshof erklärte die meisten der eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig.

Klagen gegen MPC und Lyoness - Ins Ausland gezwungen


Verbraucherschutz ist in Österreich auf dem Papier ein hohes Gut, gerichtlich durchsetzen lassen sich gesetzliche Ansprüche jedoch nur schwer. Damit nun Lyoness-Kunden und Anleger von geschlossenen MPC-Fonds, die sich geschädigt fühlen, zu ihrem Recht kommen, ziehen wir im Ausland vor Gericht.

Ersatzteileshop24.at: Reklamation - Geld schuldig geblieben


Ein Fall für Konsument: Ein Kunde bestellt bei ersatzteileshop24.at eine Dichtung; die passt nicht. Bei der Rückabwicklung wartet der Kunde zunächst vergeblich auf die ausständigen 56,59 Euro. Nach der Veröffentlichung überweist die Firma das Geld in Kulanz.

Pneumokokken - OGH hält Kampagne für zulässig


Die Informationsmaßnahmen im Zuge der Pneumokokken-Kampagne aus den Jahren 2012 und 2013 stellen nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes keine unzulässige Arzneimittelwerbung dar. Grund: Es wird kein konkreter Impfstoff ausdrücklich genannt. Damit wird indirekter Werbung der Weg geebnet.

Schlichtung: außergerichtliche Streitbeilegung - Zweite Runde


Das Pilot-Projekt "Verbraucherschlichtung" zur alternativen Streitbeilegung wird um zehn Monate verlängert. Bis Jänner 2016 soll es ein europaweites Netz an außergerichtlichen Schlichtungsstellen für Konsumenten und Unternehmen geben.

Eurofussball.net verweigert Widerruf - Rote Karte

"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um den Onlinehändler www.eurofussball.net.

Rücktrittsrecht - Aufgeklärt

Seit 13. Juni 2014 ist die Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft. Das hat Auswirkungen auf das Rücktrittsrecht bei Verbrauchergeschäften. Wir sagen, was Sie beachten sollten.

Verbraucherrechte-Richtlinie neu - Halbherzig

Am 13. Juni 2014 trat die neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft. Konsumenten sollten dadurch besser gegen Telefonkeilerei und Internetabzocke geschützt werden, doch die Umsetzung der EU-Richtlinie fällt in Österreich mehr als verwirrend aus.

BAWAG PSK: E-Banking Bedingungen - VKI-Klage erfolgreich

BAWAG PSK versuchte beim E-Banking alle möglichen Risiken (z.B. auch bei Systemfehlern) auf die Kunden zu verschieben.  Außerdem: Wichtige Mitteilungen dürfen nicht nur im Rahmen des Online-Banking zur Verfügung gestellt werden.

Amazon: 10 Klauseln gesetzwidrig - VKI gewinnt Klage

Amazon wollte etwaige Prozesse gegen Kunden nach luxemburgischem Recht führen und Kundendaten an andere Unternehmen weitergeben. Das Handelsgericht entschied, dass zehn von elf eingeklagten Klauseln gesetzwidrig sind.

VKI-Finanzierung - Kein Geheimnis

Wie finanziert sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI), Herausgeber der Zeitschrift KONSUMENT? Die Geschäftsführer, Ing. Franz Floss und Dr. Josef Kubitschek, geben Antwort.

Flugannulierungen - Mehr Rechte

Wenn ein Flug ausfällt, verweist die Airline gerne auf außergewöhnliche Umstände und verweigert den gestrandeten Fluggästen die Kosten für Ersatzflug und Ausgleichsleistung (250 bis 600 €, je nach Flugdistanz).

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

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