Der Schutz für Spareinlagen bleibt wie gehabt bestehen, ist aber in Zukunft von den Banken selbst sicherzustellen.
Um die Liquiditätsprobleme der Banken in Europa ist es wieder ruhiger geworden. Doch die Milliarden Euro, mit denen die Staaten und somit die Steuerzahler so manchen schwankenden Bankenriesen in der Finanzkrise ab 2008 vorübergehend stützen mussten, verursachten nicht nur bei den Anlegern Schockwellen. Auch Finanz- und Regierungsverantwortlichen stand ob der möglichen Folgewirkungen von Bankenpleiten immer wieder der kalte Schweiß auf der Stirn.
Die Angst vor dem Dominoeffekt, der vor Landesgrenzen nicht haltmacht, führte dazu, dass sich die Bemühungen um eine EU-weite Einlagensicherung intensivierten. Außerdem wird für Geldinstitute ab einer bestimmten Größe eine EU-weite Bankenaufsicht eingerichtet.
Keine Haftungsteilung mehr
Eine treibende Rolle spielte auch der während der Finanzkrise von vielen Seiten geäußerte Vorwurf, dass die Banken viel Gewinn bei wenig Haftung machen würden: Wenn es hart auf hart käme, müsste letzten Endes immer der Steuerzahler einspringen, um die Konto- und Spareinlagen zu retten. Bislang teilten sich Banken und Staat nämlich die Haftung: Für die ersten 50.000 Euro mussten die Banken im Fall einer Insolvenz selbst geradestehen, die zweiten 50.000 Euro hätte der Staat zugeschossen.
Einlagensicherung: Banken haften alleine
Damit ist es nun zumindest auf dem Papier vorbei. Mit der im April 2014 beschlossenen EU-Richtlinie zur Vereinheitlichung der Einlagensicherung ist es in Hinkunft den Banken allein überlassen, für entsprechende Sicherungseinrichtungen zu sorgen. In Österreich wird die EU-Richtlinie in Form des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) umgesetzt.
Finanzmarktaufsicht überwacht Umsetzung
Oberste Hüterin dafür, dass die Sicherungsfonds tatsächlich und im gesetzlich vorgeschriebenen Maß umgesetzt werden, soll für die in Österreich tätigen Geldinstitute dieFMA - Finanzmarktaufsicht Österreich sein.
Eine Liste der Banken, die der österreichischen Einlagensicherung unterliegen, finden Sie unterEinlagensicherung Daneben gibt es vier weitere Einlagensicherungssysteme: für die Sparkassen, die Hypothekenbanken, die Raiffeisenbanken und die Volksbanken.
Auf der Homepage der Finanzmarktaufsicht können Sie abfragen, ob Ihr Institut der Einlagensicherung unterliegt.
Bis 31.12.2018 bleibt es in Österreich bei dieser sektoralen Regelung der Einlagensicherung, die jedoch für den Sparer keinen Nachteil mit sich bringt.
Dieser Artikel entstand im Rahmen der Tätigkeiten des Netzwerkes der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net).