Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA lässt die Wogen hochgehen. Konsumenten werden laut Experten zu wenig berücksichtigt.
TTIP steht für "Transatlantic Trade and Investment Partnership" (Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft) und ist ein Handelsabkommen, das die Europäische Kommission im Auftrag der Mitgliedsländer seit 2013 mit den USA verhandelt.
Laut den politisch Verantwortlichen sollen damit Wachstum und Arbeitsplätze geschaffen werden, und zwar vor allem durch die Angleichung der jeweiligen Gesetze und Regeln beider Wirtschaftsregionen sowie die Stärkung von Investorenrechten.
Mangelnde Transparenz
Die treibenden Kräfte hinter dem Start der Verhandlungen waren US-Präsident Obama und die deutsche Bundeskanzlerin Merkel, die Verhandlungen werden zwischen der EU-Kommission und dem US-Handelsvertreter auf Beamtenebene geführt. Bereits in der Vorbereitung gab es aber auch hunderte Treffen mit Vertretern der großen internationalen Konzerne.
Das von den EU-Mitgliedsstaaten beschlossene Verhandlungsmandat steht wie der gesamte Verhandlungsprozess unter Geheimhaltungspflicht – dadurch bekommen Ausschussmitglieder im Europäischen Parlament nicht genügend Informationen über den Inhalt. Die Transparenz wurde zwar unter der neuen EU-Kommissarin Cecilia Malmström verbessert. Noch immer seien jedoch wesentliche Verhandlungsdokumente unter Verschluss, wie viele Kritiker bemängeln.
Verhandlungen: Privilegien für Konzerne
Vertreter von großen Konzernen hätten im Gegensatz dazu privilegierten Zugang zu den Verhandlungen. Damit könnten sie ihr Geld und ihren Einfluss rechtzeitig vor Ende der Verhandlungen einsetzen. "Es ist völlig inakzeptabel, dass Industrielobbyisten ein privilegierter Zugang gewährt wird und die Zivilgesellschaft wie auch Parlamentarier unzureichend informiert werden", kritisiert Greenpeace-Experte Florian Schweizer.
Kompetenzen nationaler Parlamente unklar
Regierungsvertreter wissen zwar mehr als die Öffentlichkeit, haben sich jedoch über den EU-Rat selbst dazu verpflichtet, keine Informationen weiter zu geben. Sobald das Abkommen ausverhandelt ist, darf das Europäische Parlament dem vorliegenden Vertrag nur zustimmen oder ihn ablehnen. Ob nationale Parlamente in den Abstimmungsprozess eingebunden werden, ist noch unklar.