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Konsumentenschutz

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Lockangebote - Voraussetzungen für eine Klage

In einem Prospekt sah ich ein sehr günstiges Sonderangebot. Am Tag, als das Gerät ausgeliefert wurde, gelang es mir nicht, eines zu bekommen, sie waren angeblich sofort weg. Kann man gegen solche Lockangebote etwas tun?

Werbebriefe - Robinson-Liste

Dauernd bekomme ich persönlich adressierte Briefe, dass ich irgendwas bestellen soll. Wie kommen diese Firmen zu meiner Adresse, und wie kann ich diese Belästigung abstellen?

Wechselgeld - Zeitdruck an der Kassa

Im Supermarkt wurde mir statt auf 1000 nur auf 500 Schilling herausgegeben. Ich verlangte eine sofortige Überprüfung der Kassa. Das wurde abgelehnt. Hätte ich ein Recht darauf gehabt?

Telefonkeiler - "Moment bitte"

Vor kurzem erhielt ich den Anruf einer mir unbekannten Firma: Ich soll Geld in Optionen anlegen. Ich kam kaum zu Wort. Wie kann ich mich gegen diese Belästigung wehren?

Ersatzteile - Freiwillige Leistung

Ich brauchte ein Ersatzteil für ein Fotostativ. Leider gab es dieses nicht mehr, obwohl ich das Gerät erst vor drei Jahren gekauft hatte. Ist der Händler nicht verpflichtet, Ersatzteile zehn Jahre lang bereit zu halten?

Kartenbüros - Keine Richtlinien

Bei einem Kartenbüro habe ich Festspielkarten gekauft. Dabei musste ich feststellen, dass auf den Kartenpreis 50 Prozent aufgeschlagen wurden. Ist das gerechtfertigt?

Anzahlung - Feilschen um Konditionen

Ist es rechtmäßig, dass Firmen eine Anzahlung verlangen? Ich sehe nicht ein, dass ich für eine noch nicht erbrachte Leistung 30 Prozent im Voraus bezahlen muss.

Fax-Werbung - Saftige Strafen

Kürzlich wurde ich mitten in der Nacht durch ein Werbefax geweckt. Ist so etwas erlaubt? Wie kann ich mich dagegen wehren?

Marketingschmähs - Eingebremst

Kundenklubs und Bonusprogramme locken mit diversen Zuckerln. Im Kleingedruckten steht dann, dass der Kunde darauf keinen Rechtsanspruch hat. Diesen Marketingschmähs erteilten Gerichte eine klare Absage.

Waren 2. Wahl - Gewährleistung bei verborgenem Mangel

Ich habe eine Jean mit derBezeichnung „2. Wahl“ gekauft. Schon nach drei Tagen zeigte sich ein Riß. Die Firma will nun keine Gewährleistung übernehmen. Begründung: Man habe ohnehin darauf hingewiesen, daß Fehler vorhanden sein können. Ist das wirklich korrekt?

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

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