Unerwünschte Telefonwerbung ist verboten. Der Umworbene muss vorher sein Einverständnis dazu geben. Eine bloße Geschäftsbeziehung reicht nicht aus. Dies gilt auch für Werbe-SMS. Das Telekommunikationsgesetz sieht hier hohe Strafen vor. Am besten erstatten Sie Anzeige bei der Fernmeldebehörde. Zuständig sind die Fernmeldebüros in Wien (für Wien, Niederösterreich, Burgenland), Linz (für Oberösterreich und Salzburg), Innsbruck (für Tirol und Vorarlberg) und Graz (für Steiermark und Kärnten). Informieren Sie auch die Aufsichtsbehörde RTR über diese Vorfälle. Manchmal hilft es bereits, die Absender der Botschaften darauf hinzuweisen, dass ihre Werbung illegal ist.
Werbung am Handy - Werbe-SMS
Wir empfehlen auf konsument.at