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Frau klingelt an Tür
Bild: Monkey Business Images / Shutterstock.com

Persönliche Werbung oder Belästigung?

Sie fragen – wir antworten: Unsere Expert:innen beantworten Ihre Fragen, heute Jurist Pius Timmerer.

Frage

Als es letztens an der Tür läutete, stand eine Mitarbeiterin einer Firma, die Tiefkühlkost vertreibt, davor. Sie wollte mir einen Katalog ihrer Firma hinterlassen und mir Produkte vorstellen. Nach meiner Ablehnung von beidem ging sie widerwillig zum nächsten Haus. Ist das nicht gewerbsmäßige Belästigung?

Antwort

Bezüglich persönlicher Werbung an der Haustür gibt es kein konkretes Gesetz, sondern nur Gerichtsurteile in Einzelfällen. Die Werbung auf diese Art ist dann verboten, wenn sie gegen § 1 UWG verstößt. Dies tut sie dann, wenn die Werbung aggressiv oder irreführend ist. Wenn jemand nur an der Haustür klingelt und nach einmaliger Ablehnung auch geht, liegt noch keine aggressive Werbung vor.

Pius Timmerer - Jurist: Beratung national, Gewährleistungs- und Reiserecht
Mag. Pius Timmerer, Jurist: Beratung national, Gewährleistungs- und Reiserecht Bild: VKI

Ein Werbeanruf am Telefon ist hingegen unzulässig, da er in die Privatsphäre der Umworbenen unerwünscht eindringt. Wenn die Haustürwerbung dezent, höflich und ohne Ausübung von psychischem Abschlusszwang ausgeübt wird, ist sie zulässig.

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