Persönliche Werbung oder Belästigung?
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Frage
Als es letztens an der Tür läutete, stand eine Mitarbeiterin einer Firma, die Tiefkühlkost vertreibt, davor. Sie wollte mir einen Katalog ihrer Firma hinterlassen und mir Produkte vorstellen. Nach meiner Ablehnung von beidem ging sie widerwillig zum nächsten Haus. Ist das nicht gewerbsmäßige Belästigung?
Antwort
Bezüglich persönlicher Werbung an der Haustür gibt es kein konkretes Gesetz, sondern nur Gerichtsurteile in Einzelfällen. Die Werbung auf diese Art ist dann verboten, wenn sie gegen § 1 UWG verstößt. Dies tut sie dann, wenn die Werbung aggressiv oder irreführend ist. Wenn jemand nur an der Haustür klingelt und nach einmaliger Ablehnung auch geht, liegt noch keine aggressive Werbung vor.
Ein Werbeanruf am Telefon ist hingegen unzulässig, da er in die Privatsphäre der Umworbenen unerwünscht eindringt. Wenn die Haustürwerbung dezent, höflich und ohne Ausübung von psychischem Abschlusszwang ausgeübt wird, ist sie zulässig.
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