An der Haustür: Persönliche Werbung oder Belästigung?
Ist Haustürwerbung gewerbsmäßige Belästigung?
Ist Haustürwerbung gewerbsmäßige Belästigung?
Seit kurzem versucht ein Unternehmen namens Care Energy, Energielieferverträge vor der Haustüre abzuschließen. Zu Unrecht, warnt die Kontrollbehörde.
"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um die Haustürgeschäfte der Wiener Firma Alexander Fischer Trockenausbau KEG.
Fahrende Händler verkaufen offenbar wieder Stromaggregate mit schweren Sicherheitsmängeln.
Leserreaktion aus Konsument 1/2008.
Ausgewählte Leserreaktionen von unserer Homepage (aus unseren Foren und Online-Kommentaren zu einzelnen Artikeln).
Bei Trauerfeiern keilen Mitarbeiter der Bestattung Aufträge für Fotografen. Doch für derartige Verträge gibt es ein Rücktrittsrecht.
Hohe Kosten für die Mietgliedschaft.
Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften.
Wenn der Unternehmer den Hausbesuch von sich aus ankündigt, behält der Konsument sein Rücktrittsrecht.
Keiler argumentieren mit Unsicherheiten um die offizielle Flugrettung
Erste Erfahrungen zeigen: Stromlieferverträge sollten nicht zwischen Tür und Angel geschlossen werden.
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