Zum Inhalt
Pelzankauf mit Gold: Verschiedene Pelzmäntel hängen an einer Kleiderstange
Vorsicht geboten: Fahrende Händler kaufen Pelzjacken nur in Kombination mit Gold Bild: Shutterstock/ChiccoDodiFC

Pelzankauf mit Gold: Vorsicht vor Betrugsfalle

Fahrende Händler werben österreichweit auf Flugblättern mit Pelz- und Schmuckankauf. Auch für Lederjacken und -mäntel könne man bis zu 2.500 Euro erhalten. Die Überraschung lauert im Kleingedruckten: Pelz und Leder verkaufen kann nur, wer auch bereit ist, Gold zu veräußern. 

„Wir zahlen für Pelze und Nerze bis zu 9.500 €“, „Wir kaufen auch Modeschmuck“ und „Ankauf von Lederjacken aller Art“ ist auf dem knalligen Flyer zu lesen, den viele Haushalte in Niederösterreich erhalten haben. Der mit Informationen überladene Zettel verspricht, nicht mehr Benötigtes – neben Pelz und Schmuck etwa auch Vorwerk-Staubsauger, Bernstein, Militärorden, Porzellan und Hirschgeweihe – bei „freundlicher, fachkundiger und seriöser Beratung“ zu großzügigen Preisen verkaufen zu können. Auch Hausbesuche werden im Umkreis von 100 Kilometern kostenlos angeboten, um Schmuck auf seine Echtheit zu überprüfen. Spritkosten der Kundschaft werden bei Ankauf bis zu 20 Euro übernommen. 

Undurchsichtiger Flyer

Bunter Flyer als Einladung zum Verkauf von Pelzen, Uhren, Porzellan
Bild: VKI

Bei dem uns vorliegenden Werbeflyer ist zwar laut Mediengesetz der Name des Medieninhabers, also des Goldankäufers, angeführt, jedoch nicht der Hersteller des Flyers bzw. dessen Verlagsort. Auch fehlen weitere Informationen zum Unternehmer, etwa die Unternehmensanschrift. „Diese ist zwar nicht zwingend anzugeben, seriöse Anbieter drucken sie jedoch im Regelfall auf ihren Flyern ab“, sagt VKI-Juristin Barbara Bauer. Dasselbe gilt für Flyer, die im November in Wien und dem Burgenland Tageszeitungen beigelegt sind.

Schlechte Erfahrung

Von den fehlenden Informationen auf dem Flyer ließ sich Frau Winkler (Name redaktionell geändert) nicht abschrecken und machte sich vor einigen Monaten auf den Weg in ein Hotel einer Waldviertler Bezirkshauptstadt, in dem die Händler sechs Tage lang auf Kundschaft warteten. Im Gepäck hatte sie drei Leder- und eine Pelzjacken, die sie nicht mehr benötigte und gerne verkaufen wollte. In einem Saal stand eine Reihe mit Tischen, hinter denen in größeren Abständen mehrere Männer saßen, die Jacken hat ihr ein Mitarbeiter gleich beim Eingang abgenommen. 

Noch bei der Tür wartend hörte sie, wie ein älteres Ehepaar gerade Schmuck verkaufen wollte, was jedoch ohne Gold nicht möglich gewesen ist. Das Paar beschwerte sich, extra 30 Kilometer hierhergefahren zu sein, doch einer der Händler beschwichtigte und meinte, dass dies kein Problem sei, da ein Mitarbeiter mitkommen würde, um das Gold von deren Zuhause abzuholen. Da begann Frau Winkler, wie sie uns berichtet, an der Seriosität des Geschäfts zu zweifeln, bat darum, ihre Jacken wiederzubekommen und fuhr nach Hause. 

Nicht nach Hause begleiten lassen

Flyer Pelzankauf mit Gold in Wien inkl. Seniorenservice
Dieser Händler bietet in Wien mit dem Seniorenservice etwa Hausbesuche bis 100 km an Bild: VKI

Auch wir können nur davon abraten, sich von einem Unternehmer oder dessen Mitarbeiter:innen nach Hause begleiten zu lassen, denn in diesem Umfeld ist die Überrumpelungsgefahr besonders groß. „Schließen Verbraucher:innen das Geschäft daheim ab, haben sie theoretisch ein Rücktrittsrecht (Haustürgeschäft). 

Der Lauf der Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält“, sagt VKI-Juristin Barbara Bauer. Wurde keine Urkunde ausgehändigt, gilt eine Rücktrittsfrist von 12 Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss (Unterfertigung des Vertrags). 

Das Problem: Unternehmer halten gerne entgegen, dass das Rücktrittsrecht nicht gilt, weil die Verbraucher:innen das Geschäft selbst angebahnt hätten. Das gilt gegenständlich aber nicht für jene Goldverkäufe, die die Verbraucher:innen ursprünglich – als sie das Hotel aufsuchten – gar nicht tätigen wollten. Zusätzlich geht das Rücktrittsrecht ins Leere, wenn der Unternehmer de facto nicht greifbar ist.

Frau mit rot lackierten Fingernägeln hält eine Schmuckschachtel mit Goldschmuck in den Händen, daneben steht eine Tasse Kaffee
Wir raten davon ab, sich von einem Unternehmer nach Hause begleiten zu lassen, um dort Gold(-schmuck) zu verkaufen Bild: Shutterstock/Pixel-Shot

Weitere Tricks der Händler

Ein Fall in Bayern dokumentiert eine weitere Betrugsmasche beim Verkauf von Pelz in Kombination mit Gold. Wie die bayrische Polizei berichtet, kontaktierte eine 82-Jährige aufgrund eines Pelz- und Schmuckankaufsprospekts den mutmaßlichen Käufer. Als dieser die Dame zu Hause besuchte, verlor er schnell das Interesse an dem per Inserat gesuchten Pelzmantel und verwickelte die Dame stattdessen in ein Verkaufsgespräch über ihren Schmuck. 

Die 82-Jährige verkaufte dem Mann schlussendlich statt eines Pelzes Schmuck im Wert von 300 Euro. Um später festzustellen, dass weiterer Schmuck im Wert von 1.600 Euro fehlte. Die bayrische Polizei warnt daher und bittet um besondere Vorsicht, wenn jemand etwas an der Haustür kaufen möchte, insbesondere wenn die Käufer:innen mit Schnäppchen (auch bei Goldpreisen) locken. Denn an der Wohnungstür haben Konsument:innen selten die Möglichkeit, Preise zu vergleichen. 

Bundeskriminalamt ermittelt

Wir haben bei der Abteilung 7 (Wirtschaftskriminalität) des Bundeskriminalamts nachgefragt, ob bereits polizeilich gemeldete Betrugsdelikte vorliegen, und erhielten die Antwort, dass der Betrugsmodus „Pelz- und Schmuckankauf in Kombination mit Gold“ schon länger bekannt sei und wellenweise in Erscheinung tritt. Die agierenden Personen seien meist über zum Teil weitläufige Familienstrukturen miteinander verbunden und sehr mobil. Das bedeutet, dass die Händler meistens für ein bis zwei Tage Geschäftsräumlichkeiten anmieten, danach ziehe die Gruppe weiter. 

Die Route führe die Händler durchs ganze Land, wobei auch grenzüberschreitende Routen im deutschsprachigen Raum möglich seien. Nach Durchführung einer unbestimmten Anzahl an Haltepunkten würden die Aktivitäten stark reduziert bzw. gestoppt, bis eine neue „Tour“ gestartet wird. Laut BMI sei es schwierig, bei diesem konkreten Modus zu beweisen, dass tatsächlicher Betrug vorliegt. Denn oft seien sich die Betroffenen selbst gar nicht bewusst, dass sie Opfer eines Betrugs wurden und melden den Vorfall nicht. Zudem werden Verträge oder Vertragsdetails meist nur mündlich oder rudimentär handschriftlich festgehalten. Konkrete Anhaltspunkte für einen Betrug (etwa manipulierte Goldwaagen oder Prüfsäuren) kämen zwar vor, seien aber die Ausnahme. 

„Die agierenden Personen nutzen in erster Linie die Unbedarftheit der Kunden aus. Sie treten professionell und zuvorkommend in Erscheinung und überrumpeln die Opfer dann im Rahmen des Gesprächs“, sagt Thomas Lukasch vom Bundesministerium für Inneres. 

Über 20 Anzeigen

Um gegen diese Betrugsdelikte vorzugehen und Bewusstsein bei der Bevölkerung zu schaffen, leistet die Kriminalpolizei Präventionsarbeit. Zudem führt sie möglichst engmaschige Kontrollen an bekannt gewordenen Ankaufsörtlichkeiten durch. Diese zeigen laut Lukasch Wirkung: Die Ankaufsstandorte werden vor Veranstaltungsende verlassen bzw. die Geschäftstätigkeiten eingestellt. Allein heuer haben geschädigte Personen österreichweit 21 Sachverhalte polizeilich gemeldet.

Goldschmuck liegt auf einem Haufen am Tisch, darunter sind Euro-Banknoten zu sehen
Bild: Shutterstock/vasanty

Wie Gold verkaufen?

Wer plant, sein Gold zu verkaufen, sollte jedenfalls mehrere Angebote einholen und die Preise vergleichen. Hier die wichtigsten Tipps:

  • Vorab informieren: Je genauer Sie über Schmuck Bescheid wissen, desto besser. Suchen Sie auf den Stücken die Feingehaltspunze: 585 steht für 14 Karat, 750 für 18 Karat. Auf der Website von ÖGUSSA finden Sie die Tageskurse, etwa die Edelmetall-Ankaufspreise bei Bruchgold.
  • Goldpreisrechner: Auch unser Rechner hilft beim Errechnen des tagesaktuellen Wertes.
  • Selbst ausrechnen: Am besten legen Sie Ihre Schmuckstücke einzeln auf eine digitale Küchenwaage. Multiplizieren Sie den Preis für 1 Gramm Bruchgold mit ihrem Abwiege-Ergebnis. Ermitteln Sie abschließend das Gesamtgewicht Ihres Goldschatzes.
  • Ablichten: Beim Fotografieren legen Sie zu jeder Aufnahme ein Maßband neben das Schmuckstück, um die Größenverhältnisse sichtbar zu machen.
  • Anbieten: Nur wer mehrere Firmen kontaktiert, bekommt ein Gefühl dafür, welcher Preis tatsächlich erzielbar ist. Daher sollten Sie von mindestens drei Unternehmen ein Angebot einholen.
  • Genau nachfragen: Lassen Sie sich im Geschäft von Mitarbeitenden genau erklären, wie Ihr Schmuck bewertet und mit welchem Tageskurs gerechnet wird. Auch sollten Sie einen ungehinderten Blick auf die Waage haben. 
  • Achtung, Internet: Möchten Sie Ihren Schmuck über das Internet verkaufen wollen, kontrollieren Sie im Impressum der jeweiligen Homepage, ob es eine Adresse, eine Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse und allgemeine Geschäftsbedingungen gibt. Zudem ist es für den Onlineverkauf sinnvoll, den Wert des Schmuckes genau zu kennen. 
  • Gewissenhaft prüfen: Unseren Erfahrungen nach ist es so, dass Internet-Firmen oft nachbessern. Gehen Sie daher nicht gleich auf das erste Angebot ein – außer es entspricht Ihren Preisvorstellungen.
  • Zeitfrage: Wer über das Internet verkauft, braucht Geduld. Wenn der gebotene Preis nicht passt, dauert es, bis Ihre Schmuckstücke wieder retour sind und Sie diese anderswo zu Geld machen können.
  • Spesen: Wer Schmuck verschickt, muss zusätzlich mit Versandgebühren rechnen, die den Verkaufserlös schmälern.

Mehr zum Thema

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang