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Haustürgeschäfte mit Strom - Fragen verboten

Erste Erfahrungen zeigen: Stromlieferverträge sollten nicht zwischen Tür und Angel geschlossen werden.

Mit der Liberalisierung des Strommarktes ist der Kampf um den Kunden entbrannt. Und wie in anderen Branchen auch wird dieser Kampf an der vordersten Front – an der Haustür – am erbittertsten geführt. Wir haben uns zwei Fälle näher angesehen.

Ranger Marketing für Raiffeisen

Im ersten geht es um die Firma Ranger Marketing, die im Auftrag der Raiffeisen Ware Wasserkraft (RWA) den Abschluss von Stromlieferverträgen vermittelt. Und das fix: Wer sich den Namen Ranger gibt (laut Duden ein Elitesoldat für Überraschungsangriffe in feindlichem Gebiet), ist offenbar nicht an langen Diskussionen interessiert. Einem interessierten Konsumenten beschied ein Ranger-Vertreter, dass er leider keinen Prospekt mehr hätte, weil ihm die Leute bei den vorhergehenden Haustürbesuchen die Prospekte aus den Händen gerissen hätten: „Der einzige Prospekt, den ich noch habe, bin ich.“ Doch der wandelnde Prospekt lüftete sein Mäntelchen nur ein ganz klein wenig: Außer dem lapidaren Versprechen, man werde sich 700 Schilling (rund 51 Euro) im Jahr ersparen, wurden keine Informationen geboten. Auch ein Vertragsformular durfte der Konsument nicht behalten: „Nein, das ist ein Original, das kann ich Ihnen leider nicht geben.“

Kein Prospekt

Der Vertriebsleiter von Ranger Marketing, Rüdiger Reichrat, hatte, darauf angesprochen, durchaus Verständnis für seine Crew: „Wir machen Direktvertrieb, wir verteilen keine Prospekte. Sonst müssten wir ja mit der Sackkarre rumlaufen.“ Nur wer unterschreibe, bekomme Unterlagen ausgehändigt. Wer vor Leisten der Unterschrift das Angebot überprüfen will, gilt bei Ranger Marketing schon als verloren: „Die Erfahrung hat gezeigt: Wer einen Prospekt haben will – das ist ’ne Absage; nur die höfliche Variante von ‚keine Lust!‘.“ Wir meinen: Wer ein gutes Produkt anbietet, braucht eine Überprüfung nicht zu scheuen.

Innoflex wirbt für Strompool

Szenenwechsel. Die Firma innoFlex, bisher im Raum Niederösterreich und Steiermark aktiv, wirbt für den Beitritt zu einem Strompool. Deren Leute dürften sich vornehmlich im Verwandten- und Bekanntenkreis um Vertragsabschlüsse bemühen. Positiv zu vermerken ist, dass man bei innoFlex wenigstens etwas Schriftliches in die Hand bekommt. Allerdings bot die Lektüre des Vertragsmusters wenig Grund zur Freude. Abgesehen davon, dass einige Vertragsklauseln dem Konsumentenschutzgesetz widersprechen dürften, vermisst man in den Unterlagen eine klare Beschreibung dessen, was man eigentlich bekommt. Es ist zwar von einer Bestpreisgarantie die Rede, von maximalen Preissenkungen, doch wird das nicht näher definiert. Laut Vertrag verpflichtet sich innoFlex lediglich, bis zum 31.12.2001 einen Stromliefervertrag mit einem Versorgungsunternehmen auszuhandeln und für diese Preisverhandlungen nichts zu verrechnen.

Chance auf schlechte Verträge

Es könnte also ohne weiteres sein, dass Ihnen ein Vertrag geboten wird, bei dem Sie schlechter aussteigen als zuvor. Sollte der Kunde einen besseren Preis erzielen können, muss er dies schriftlich nachweisen und unter Einhaltung einer Drei-Monate-Frist kündigen. Für den Preisvergleich gilt ein Toleranzbereich von 5 Prozent, das heißt, nur wenn der Kon- kurrenzpreis mindestens 5 Prozent unter dem für den Strompool gültigen liegt, darf man aussteigen. Wie wir aus der Praxis wissen, liegen die Preisunterschiede der verschiedenen Stromhändler fast durchwegs unter dieser Prozenthürde. Außerdem ist nicht einzusehen, dass der Kunde den Vertrag überhaupt erst kündigen muss, wenn die versprochene Bestpreisgarantie nicht eingehalten wird. Die Preisersparnis ist doch wohl eine Grundvoraussetzung für den Abschluss des Vertrages. Ein faires Angebot müsste zumindest die Verpflichtung enthalten, dass der Konsument wenigstens nicht teurer aussteigt als bisher.

  • Nicht gleich abschließen. Wer beim Strom sparen will, sollte sich Preise und Konditionen genau ansehen; andere Angebote einholen und vergleichen. An der Haustüre lässt sich das nicht klären.
  • Schriftliches verlangen. Wenn schon Haustürgeschäft, sollten Sie Klarstellungen schriftlich verlangen: Wie hoch ist die Ersparnis?
    Welche Kosten fallen durch die Tätigkeit des Direktvertreibers an?
  • Rücktrittsrecht. Für alle Haustürgeschäfte gibt es ein Rücktrittsrecht von einer Woche ab Vertragsabschluss – Rücktrittserklärung per eingeschriebenem Brief.

Strom-Hotline von VKI und E-Control GmbH: Tel. 0810 810 224 – aus ganz Österreich zum Regionaltarif. Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr.

Tarifrechner: Die preisgünstigsten Angebote für Ihren individuellen Verbrauch: www.e-control.at

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