Die Photovoltaikpanele an der Balkonbrüstung montieren, Stecker in die Steckdose und fertig. Schon fließt der selbst produzierte Sonnenstrom und wird in den eigenen vier Wänden verbraucht. So einfach könnte es sein, ein Balkonkraftwerk zu installieren. In der Realität schaut es vielerorts leider anders aus.
Uns erreichen laufend Erfahrungsberichte von leidgeprüften Solarstrom-Pionier:innen, denen die Lust an der Energiewende verdorben wird: von den undurchsichtigen rot-weiß-roten Rahmenbedingungen bei Balkonkraftwerken.
„Ich schraube ja kein Atomkraftwerk an meine Balkonbrüstung“
Eine solche Solar-Pionierin ist Heide Vorauer. Frau Vorauer heißt eigentlich anders. Da sich die streitbare Konsumentin aber mit Behörden und Politik „anlegt“, möchte sie ihre leidigen Erfahrungen hier lieber anonymisiert wiedergeben. Ihr ist es aus Gründen des Klimaschutzes ein Anliegen, dass Balkonkraftwerke angebracht werden können, ohne einen Bewilligungs- und Gerichtsmarathon durchstehen zu müssen: „Ich schraube ja kein Atomkraftwerk an meine Balkonbrüstung“, spottet Frau Vorauer.
Was ist passiert?
Die Vorarlbergerin möchte an ihrem Südbalkon (Eigentumswohnung in einer kleinen Wohnanlage) ein handelsübliches 800-Watt-Balkonkraftwerk anbringen. Und dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten. Verschiedenste Anfragen ergaben ein sehr widersprüchliches Bild, um es zurückhaltend zu formulieren. Frau Vorauer formuliert es lieber so: „Die gesamte Angelegenheit ist an Absurdität nicht zu überbieten.“
Von allen angefragten Stellen, u. a. Gemeindeamt, Hausverwaltung, Landesregierung, Vorarlberger Eigentümerverband, Bundesministerium für Umwelt bzw. Justiz, wurde ihr lediglich mitgeteilt, was alles nicht geht – oder, dass man nicht zuständig sei. „Ich wurde im Kreis geschickt.“ Die Aussagen widersprachen sich zum Teil deutlich.
Verwirrende Gesetzeslage
Frau Vorauer erhielt nicht einmal die simple Auskunft, ob sie die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer:innen benötigt oder ob sie mit einfacher Mehrheit ein Balkonkraftwerk an ihrer Balkonbrüstung anbringen darf. „Die Gesetzeslage in Bezug auf das Wohnungseigentumsgesetz WEG scheint verwirrend zu sein; und wird unterschiedlich interpretiert.“ Frau Vorauer empfindet es als Zumutung, sich wegen eines an und für sich bewilligungsfreien 800-Watt-Balkonkraftwerks auf den Gerichtsweg machen zu müssen (etwaige Ablehnungen von Miteigentümer:innen können in einem sogenannten Außerstreitverfahren vom Gericht revidiert werden). Nichtsdestotrotz wird sie diesen Weg gehen.
Auch der uns vorliegende Schriftverkehr mit den Vorarlberger Behörden ist wenig erhellend. Im Gegenteil. Von ihrem Gemeindeamt erhielt sie gar die Auskunft, dass die Anbringung eines Balkonkraftwerks in Vorarlberg de facto baurechtlich nicht möglich ist.
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