Ob diese Balkonkraftwerke in Österreich allerdings zulässig sind, darüber scheiden sich die Geister. Es gibt eine Reihe von Vorschriften, Gesetzen, Verordnungen und Regeln, die relevant sind. Für den:die Einzelne:n eigentlich nicht überschaubar.
Es existiert jedenfalls eine elektrotechnische Norm (OVE E 8101), die den direkten Anschluss via Schuko-Stecker nicht billigt. Auch solche Kleinstanlagen müssen von eine:r Elektriker:in fachgerecht verdrahtet werden, heißt es dort sinngemäß. Diese Norm, die sozusagen den Stand der Technik definiert, ist allerdings rechtlich nicht bindend.
In der Elektrotechnikverordnung, mit der der Gesetzgeber Regelungen betreffend Sicherheitsmaßnahmen auf dem Gebiet der Elektrotechnik festschreiben kann, ist besagte Norm zwar enthalten. Aber sie firmiert dort als kundgemachte, und eben nicht als verbindliche Norm.
Resultat: Wer sich nicht an so eine Norm hält, muss eine Risikobeurteilung machen. Dies erledigt aber in der Regel ohnedies der Hersteller der Module bzw. Wechselrichter. Bei No-Name-Produkten, die z.B. auf Amazon feilgeboten werden, kann man sich dessen aber nicht so sicher sein.
Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt die gesamte Betriebssituation vor Ort von einer Fachperson prüfen - was die Amortisationszeit entsprechend verlängert (siehe Tipps weiter unten).
Die Position der Bundesinnung für Elektrotechnik: "Stromerzeugungseinrichtungen dürfen nicht mittels eines Steckers und einer Steckdose mit dem Endstromkreis verbunden werden." In einer Stellungnahme uns gegenüber spricht die Innung gar von einer "Gefahr für Leib und Leben".
Eine Studie des Frauenhofer-Institutes im Auftrag der Regulierungsbehörde E-Control kam zu dem Schluss, dass kein nennenswertes Risiko von 800 Watt ausgeht.
Keine Fälle bekannt
Aus der Praxis ist abzuleiten, dass die Anlagen wohl sicher sind - vorausgesetzt, man beherzigt die grundlegenden Tipps und entsprechenden Vorgaben (siehe auch "Tipps für den Kauf" weiter unten). Der Deutschen Verbraucherzentrale ist kein Fall bekannt, bei dem es zu Sachschäden oder verletzten Personen gekommen wäre. Auch für Österreich ist uns kein derartiger Fall bekannt. Die Elektrotechnik-Innung kann ebenfalls keine konkreten Zahlen nennen. Mit dem Gefahren-Hinweis wolle man zur Vermeidung von Elektrounfällen und Sachschäden beitragen, die aus Sicht der Innung beim Gebrauch möglich erscheinen.
Deutschland geht voran
In Deutschland hat Anfang 2023 der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik), laut Eigenaussagen eine der größten Technologie-Organisationen Europas, aufhorchen lassen. Auch der VDE war skeptisch hinsichtlich der Verwendung von Schuko-Steckern bei Mini-PV-Anlagen. Nun "duldet" der VDE die Schuko-Stecker - um, wörtlich, "die flächendeckende Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen zu ermöglichen".
Der heimische Interessensvertretung bleibt ungerührt ob der Kehrtwende in Deutschland, und ließ uns ausrichten, dass "die Position der Bundesinnung unverändert bleibt".
Aus Konsument:innensicht ist dieser normungsrechtliche Graubereich jedenfalls mehr als ärgerlich. Es wäre wünschenswert, wenn der Gesetzgeber hier Fakten schaffen würde. Und zwar ohne Interpretationsspielraum.