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Software: neues Rückgaberecht - Enge Grenzen für die Rückgabe

"Ist es korrekt, dass man ab sofort Software, die man online erworben und heruntergeladen hat, zurückgeben
kann?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Petra Leupold.

Dr. Petra Leupold (Bild: VKI/Romstorfer)
Dr. Petra Leupold

14-tägiges Rücktrittsrecht

Im Prinzip ist in der seit 13. Juni 2014 gültigen neuen Verbraucherrechte-Richtlinie nun auch für derartige Software ein 14-tägiges Rücktrittsrecht mit Anspruch auf Erstattung des vollen Kaufpreises vorgesehen. Allerdings bewegt sich dieses in sehr engen Grenzen.

Konsumenten müssen nämlich den Widerruf aussprechen, bevor sie mit dem Herunterladen begonnen haben. Ähnlich wie bei optischen Datenträgern, die nur originalverpackt zurückgegeben werden können, ist also ein Ausprobieren der Software nicht möglich. Das gilt auch dann, wenn die Software aufgrund von Inkompatibilität nicht auf dem Computer läuft.

Testversion vorher ausprobieren

Es ist daher dringend anzuraten, vor dem Kauf kostenlose Testversionen zu nutzen. Achtung! Der Verkäufer kann das Rücktrittsrecht ausschließen, wenn der Käufer dem aktiv zustimmt (z.B. durch Setzen eines Häkchens auf dem Bestellformular) und dieser danach nochmals über die Konsequenzen informiert wird.

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