Als einzelner Konsument keine Möglichkeit
Bei Anpreisungen dieser Art handelt es sich um unverbindliche Werbung, der Sie nähertreten können oder auch nicht. Die Entscheidung liegt also bei Ihnen. Aber: Ist die Werbung fehlerhaft oder irreführend, muss sie umgehend korrigiert werden, sonst kann der Geschäftsinhaber nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb belangt werden. Der einzelne Konsument hat keine Möglichkeit, dagegen rechtlich vorzugehen.