"Ich bekomme plötzlich Newsletter von einer Firma, bei der ich früher gekauft habe. In den E-Mails finde ich keine Möglichkeit, diese abzubestellen. Was kann ich tun?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Irene Randa.
Mag. Irene Randa |
Grundsätzlich ist laut Telekommunikationsgesetz die Zusendung von Newslettern etc. ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig, wenn die Nachricht Direktwerbung enthält oder an mehr als 50 Empfänger gerichtet ist.
Abbestellen muss möglich sein
Eine Ausnahme gibt es, wenn der Absender die Kontaktinformation im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung vom Kunden selbst erhalten hat und die E-Mail eine Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen darstellt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass dem Empfänger in jeder E-Mail ausdrücklich die Möglichkeit gegeben wird, weitere Zusendungen kostenfrei abzulehnen.
Beim Fernmeldebüro zur Anzeige bringen
Unternehmen, die sich nicht an diese Gesetzesbestimmungen halten, begehen eine Verwaltungsübertretung, die man beim örtlich zuständigen Fernmeldebüro zur Anzeige bringen kann. Weitere Informationen zu unerbetenen Nachrichten findet man unter www.rtr.at/ecg.